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22.02.2023

Sie möchten eine Sportstätte neu bauen, umbauen oder renovieren? Dann sollten Sie das Thema Versicherungsschutz bereits im Vorfeld mit betrachten. Wir stellen Ihnen, die wichtigsten Versicherungen vor, durch deren Schutz Sie entspannt ans Werk gehen können.

 

Bauen im Verein: Wer gilt denn überhaupt als Bauherr?

Rechtlich ist das so: Als Bauherr gilt derjenige, der selbst oder aufgrund eines Bauvertrages durch einen Dritten eine Baumaßnahme vorbereitet, ausführt oder ausführen lässt. Bauherr zu sein, bedeutet einige Pflichten zu haben und Haftungsrisiken zu tragen. Zum Glück kann man vieles durch passgenaue Versicherungen absichern.

 

So sind Vereine als Bauherren durch die Sportversicherung geschützt

Im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes oder Landessportverbands ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer festgelegten Bausumme versichert. Wird diese Bausumme überschritten, können Sie die Differenzsumme nachversichern und genießen den vollen Versicherungsschutz. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne – am besten noch vor Baubeginn.

 

Haben Sie Fragen?

Gerne steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV bei Rückfragen und zur Beratung zur Verfügung.

Hier geht es direkt zu Ihrem Versicherungsbüro

 

Im Überblick: Diese Versicherungen sollten Vereine als Bauherren kennen

Haftpflichtversicherung

Vereine als Bauherren werden bei Bauvorhaben bis zu einem bestimmten Bauvolumen im Rahmen der Haftpflichtversicherung geschützt. Die so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt sie bei gesetzlichen Schadensersatzansprüchen Dritter. Ist das Bauvolumen größer, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn die Differenz über das Versicherungsbüro mit einer Zusatzversicherung nachversichert wird. Diese Nachversicherungsoption ist eine kostengünstige Lösung für das Haftungsrisiko als Bauherr.

 

Die größten Risiken für Vereine als Bauherren

Die Überwachungspflicht

Der Verein als Bauherr kann grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn er die Überwachungspflicht verletzt. Ein Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern, d. h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Von der Baustelle und vom Grundstück darf für niemanden eine Gefahr ausgehen.

Die Verkehrssicherungspflicht

Auch die Verkehrssicherungspflicht birgt ein wesentliches Haftungsrisiko. So können beispielsweise eine mangelhafte Absperrung oder ein schlecht abgedeckter Kellerschacht am Vereinsheim zu einem Personenschaden führen.

Ein Beispiel: Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten müssen Bauherren die Baustelle ordnungsgemäß sichern oder sichern lassen. Wenn zum Beispiel ein Kind wegen fehlender Absperrungen in ein Bauloch fällt oder Dachziegel unzureichend im Obergeschoss gelagert werden und bei einem Unwetter auf den Gehweg fallen, wurde die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Hier hilft dann im Fall des Falles die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts von Dritten.

Übrigens: Die bekannte Baustellen-Beschilderung („Eltern haften für ihre Kinder“) schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen. Für Schäden auf einer Baustelle müssen Eltern vielmehr nur dann einstehen, wenn sie ihre gesetzlich bestehende Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Sprösslinge verletzt haben. Ob das der Fall ist, hängt immer von der konkreten Situation, vom Alter des Kindes und von dessen Charakter ab. Dementsprechend unterschiedlich wird diese Frage auch von den Gerichten beantwortet.

Pflichten als Eigentümer oder Mieter

Für seine Auswahl der beteiligten Personen am Bau kann der Bauherr ebenfalls haftbar gemacht werden; zum Beispiel, wenn er als Baufirma kein anerkanntes Fachunternehmen beauftragt hat. Für die Grundstücke und Gebäude der Vereine besteht Versicherungsschutz im Rahmen der so genannten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages. Dies gilt für den Verein als Eigentümer ebenso wie für den Verein als Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter und Nutznießer der Grundstücke, beispielsweise, wenn ein Besucher wegen unzureichender Beleuchtung auf einem Zugangsweg stürzt und den Verein haftbar macht.

Unfallversicherung

Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) bildet die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Danach ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hinsichtlich der Anmeldung zur Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Bauarbeiten zuständig. Wir empfehlen, vor Beginn der Baumaßnahme den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz mit der VBG abzustimmen.
Durch den Sportversicherungsvertrag Ihres Landessportbundes/Landessportverbandes (LSB/LSV) besteht auch eine Unfallversicherung für die bei einer Baumaßnahme mitwirkenden Vereinsmitglieder. Dabei ist es unerheblich, ob das Vereinsmitglied bereits durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist. Die Versicherungsleistung des Sportversicherungsvertrages besteht zusätzlich.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nicht rechtsschutzversichert.
Das Versicherungsbüro bei Ihrem LSB/LSV steht Ihnen jederzeit bei Rückfragen zur Verfügung.

Hilfe für helfende Mitglieder

In Ihrem Verein packt jeder mit an. Wenn etwas gebaut oder saniert werden soll, krempelt man gemeinsam die Ärmel hoch. Sollte ein helfendes Vereinsmitglied auf der Baustelle einen Unfall haben, können Sie auf die ARAG zählen – ein gutes Gefühl!

Achtung, Pflichtversicherung!

Auch für nicht erwerbsmäßige Bauarbeiten besteht eine Versicherungspflicht. So fordert es das Sozialgesetzbuch (SGB VII). Für die entsprechende Anmeldung zur Unfallversicherung ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg zuständig.

VBG Hauptverwaltung
Dellbögenkamp 4
22281 Hamburg
Telefon 040 5146-0

Kümmern Sie sich vor Beginn der Baumaßnahmen unbedingt um den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Ist Ihr Verein Mitglied im Landessportbund oder -verband? Beruhigend zu wissen: Der Unfallversicherungsschutz – über die Sportversicherung des Landessportbundes oder -verbandes. gilt nicht nur während der Mitarbeit an Bauobjekten, sondern auch bei sonstigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins. Der direkte Weg zu und von der Baustelle ist ebenfalls versichert – vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Die Versicherungssummen sind im Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes beziehungsweise -verbandes mit der ARAG geregelt.

Sachversicherungen

Bei Bauprojekten gibt es neben der Bauherrenhaftpflicht- und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung verschiedene Sachversicherungen, die Bauherren individuell berücksichtigen sollten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Diese schützt den Bauherren vor finanziellen Folgen, die durch einen Brand des Bauprojektes entstehen. Die Feuerrohbauversicherung wird regelmäßig in Verbindung mit der (mit Fertigstellung folgenden) Gebäudeversicherung abgeschlossen.

Doch nicht nur Brandschäden stellen ein finanzielles Risiko dar. Unvorhergesehene Schäden, wie zum Beispiel Vandalismus oder Diebstahl von bereits installierten und fertiggestellten Gewerken können den Bauherren vor finanzielle Herausforderungen stellen. Eine Bauleistungsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Schäden am Bauvorhaben. Sie umfasst alle Lieferungen und Leistungen für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau des versicherten Bauprojektes. Im Schadenfall übernimmt die Bauleistungsversicherung unter anderem die Kosten, die durch den Diebstahl der fest eingebauten Sachen entstanden sind.

Nach Vollendung des Bauprojekts ist es wichtig, sowohl das Gebäude als auch dessen Inhalt oder auch den Kunstrasenplatz zu versichern. Zu den Grundgefahren zählt unverändert das Feuerrisiko. Auch die Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl (gilt für den Inhalt und ist nicht bei Gebäuden möglich) sollten mitversichert werden. Die optionale Absicherung gegen Elementarschäden und Schäden durch unbenannte Gefahren ist ebenfalls sinnvoll. Je nach Beschaffenheit der zu versichernden Bauten kann eine Glasbruchversicherung den Versicherungsschutz komplettieren.

 

Nützliche Tipps für Bauherren

ARAG Sportversicherung

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