Vereinskasse geplündert?
Ein Fall für die Vertrauensschadenversicherung
23.08.2024
Schwarze Schafe finden sich leider auch vereinzelt in Sportvereinen wieder. Missbrauchen beispielsweise eine Kassenwartin, ein Kassenwart oder Angestellte das Vertrauen und unterschlagen Gelder, sind das Entsetzen und die menschliche Enttäuschung groß. Was ist aber mit dem wirtschaftlichen Schaden des Vereins? Gut, dass in unserer Sportversicherung die Vertrauensschadenversicherung integriert ist.
Das kann passieren
Im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen nehmen Sie viel Geld ein. Wenn dann bei der Abrechnung festgestellt wird, dass die Kasse nicht so voll ist, wie sie sein müsste, kann es sein, dass sich jemand unberechtigterweise bedient hat. Man spricht hier von einem Vertrauensschaden.
Für einen Verein kann es aber auch finanziell eng werden, wenn zum Beispiel ein Vereinsvorstand seinen privaten Urlaub mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert, die für den Verein gedacht waren.
Und obwohl das Diebstahlrisiko durch interne Kontrollen und Revisionen minimiert werden kann, haben selbst die sorgfältigsten Vereine schon erhebliche Verluste erlitten. Das erleben wir immer wieder in unserer täglichen Praxis.
Zwei passende Praxisfälle
Erfahren Sie anhand von echten Fallbeispielen, wie wir zwei Vereinen mit unserer Absicherung durch die Vertrauensschadenversicherung geholfen haben.
Fall 1
Ein Hoch auf das Vier-Augen-Prinzip
Der Vorstand eines Fußballvereins war sehr engagiert im Hinblick auf Vereinsfeiern sowie Sponsoren- und Spendengelder. Sämtliche Zuwendungen, Gewinne und Erträge flossen auf das Vereinskonto. Zugriff darauf hatte allein der Kassierer Wilfried S. (Name geändert).
In Wilfrieds S. Leben lief es jedoch in letzter Zeit nicht ganz so „rund“ wie bei seinem Verein. Er hatte wenig Glück gehabt und über seine Verhältnisse gelebt. Die Löcher in seiner privaten Kasse wollte er durch Spekulationsgeschäfte und Zocken im Spielkasino stopfen.
Die Verzweiflung trieb ihn schließlich dazu, in die Kasse des Vereins zu greifen. Er zahlte eingenommene Gelder nicht ein, hob hier und da zunächst kleinere, später auch größere Beträge ab. Immer hatte er die – zuletzt eher unrealistische – Absicht, dem Verein das „geliehene“ Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Dazu kam es nicht. Wilfried S. verlor den Überblick.
Lange Zeit fiel weder dem Vorstand noch den Mitgliedern etwas auf, denn Wilfried S. genoss ein hohes Ansehen in den Vereinskreisen. Der Zugriff auf das Konto war ihm nicht von ungefähr allein anvertraut worden. Das machte ihn mit der Zeit risikofreudiger. Die Beträge, die er abhob, wurden höher, die Zeiträume zwischen den Unterschlagungen kürzer.
Eines Tages kündigte der Verein überraschend eine Überprüfung der Kassenbücher an. Dabei fiel der Schwindel auf. Die Kassenprüfer stellten einen erheblichen Fehlbetrag fest. Wilfried S. versuchte zunächst noch, die Veruntreuungen abzustreiten. Als ihm dies nicht gelang, zog er sich immer mehr zurück, wurde krank und verlor letztendlich sogar seinen Arbeitsplatz. Bei ihm war erwartungsgemäß nichts zu holen. Der Verein musste sich in die Schar seiner Gläubiger einreihen.
Zum Glück bestand für den Verein über seine Mitgliedschaft im Landessportbund/Landessportverband eine Vertrauensschadenversicherung für solche Fälle. Damit konnte eine finanzielle Schieflage abgewendet werden. Die Meldung bei der ARAG erfolgte schnell. Nachdem der Verein prüfungsfähige Unterlagen vorgelegt hatte, aus denen der Straftatbestand und die Höhe der veruntreuten Gelder hervorgingen, beglich die ARAG die Schadenssumme. Im Gegenzug trat der Verein seinen Anspruch gegen den Kassierer ab.
Der Verein hat den Spaß am Vereinsleben nicht verloren, kontrolliert jedoch jetzt regelmäßig die Kassenbücher und überwacht die Kontobewegungen im Vier-Augen-Prinzip.
Fall 2
Raubüberfall zu Lasten der Vereinskasse
Der Jugendkassenwart Erik W. und sein Vater Markus hatten ihr Training im Sportzentrum ihres Vereins absolviert. Bevor sie sich auf den Weg zur Vorstandssitzung machten, die in einer nahe gelegenen Gaststätte stattfand, stellten sie ihre Sportsachen zurück in ihren Pkw auf dem Parkplatz des Sportzentrums.
Markus W. war noch mit Vereinskameraden ins Gespräch vertieft, so lief sein Sohn Erik schon mal vor. Er hatte ein Geldkuvert mit 1.500 Euro bei sich, um es dem 1. Vorsitzenden des Vereins zu geben. Aus einem Sport-Trödel-Event waren diese Einnahmen zusammengekommen, die der Vereinskasse zugutekommen sollten. Zum Vereinsjubiläum im kommenden Jahr würde man das Geld gut gebrauchen können.
Ein etwa 500 Meter langer Fußweg führte zwischen Feldern und einem Fußballplatz zu dem Lokal. Plötzlich hörte Erik W. Schritte hinter sich. Er drehte sich um. Zwei unbekannte männliche Personen mit aufgesetzten Kapuzen hefteten sich an seine Fersen. Dann griff einer der beiden Verfolger ihn auch schon an und streckte Erik W. mit einem gezielten Haken nieder. Der andere Begleiter schnappte sich seine Tasche, in der sich das Bargeld für den Verein und ein paar persönliche Gegenstände befanden. Danach flüchteten die beiden Männer.
Markus W. kam kurz darauf am Ort des Überfalls vorbei. Er half seinem Sohn vom Boden hoch; weitere Passanten alarmierten die Polizei. Erik W. ließ sich von einem Arzt ambulant untersuchen. Zum Glück war ihm außer der Übelkeit und heftigem Kopfschmerz nichts passiert.
Die Fahndung nach den Tätern blieb erfolglos. Der Verein meldete den Überfall der ARAG Vertrauensschadenversicherung. Sie erstattete den vollen Schaden – und so stand einem angemessenen Vereinsjubiläum nichts mehr im Wege.
Vertrauen ist gut – Vertrauensschadenversicherung ist besser
Genau für solche Fälle und damit Ihr Verein nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt – zum Beispiel durch eine Unterschlagung von Geldern, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung – gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Sie deckt auch Schäden ab, die ohne Vorsatz eingetreten sind, beispielsweise wenn Versicherte beraubt, erpresst oder betrogen werden.
Gut zu wissen: Diebstahl ist versichert, wenn das Geld in unmittelbarer Obhut der versicherten Person war. Verlieren, Diebstahl aus den Vereinsräumen oder Verbrennen von Geld oder Geldwerten ist unter bestimmten Umständen ebenfalls versichert.
Wichtig: Die Sportversicherung bietet hier eine Grundabsicherung. Eine Erweiterung kann individuell über das Versicherungsbüro beim Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) erfolgen.
Sie möchten mehr zur Vertrauensschadenversicherung wissen?
Informieren Sie sich über den genauen Umfang der Vertrauensschadenversicherung im Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie auf der Seite Ihres LSB/LSV finden. Dort steht beispielsweise auch, bis zu welcher Versicherungssumme Ihr Verein abgesichert ist.
Fragen zum umfassenden Versicherungsschutz und speziell der Vertrauensschadenversicherung beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.
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