Wie sind Helfende bei Vereins-Events abgesichert?
16.07.2024
Die Organisation öffentlicher Veranstaltungen wie Vereinsfeste oder Versammlungen bedeutet für die Verantwortlichen einen hohen Aufwand. Jeder Verein muss als Veranstalter selbst die notwendige Vorsorge für Sicherheit und Ordnung treffen. Auch wenn Sie größte Sorgfalt walten lassen, ein zuverlässiges Team zusammenstellen und eine Veranstaltung organisieren, können Unfälle und Schäden nicht ausgeschlossen werden.
Zum Gelingen einer Veranstaltung braucht es zudem viele helfende Hände, oft mehr als im alltäglichen Sportbetrieb. Vereinsmitglieder sind hierbei über den Sportversicherungsvertrag versichert. Häufig ist es jedoch so, dass auch Nichtmitglieder bei der Durchführung der Veranstaltung helfen.
Was passiert, wenn Helfende zu Schaden kommen oder selbst einen Schaden verursachen?
Der Sportversicherungsvertrag hat hierfür eine Lösung: Alle von einem Verein des Landessportbunds/Landessportverbands zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helferinnen und Helfer haben Versicherungsschutz. Auch wenn es Nichtmitglieder sind! Und dies im gleichen Umfang wie alle aktiven oder passiven Mitglieder des Vereins.
Unser Tipp für freiwillige Helfer: Auch wenn Sie bei Ihrem Engagement für einen Verein gut abgesichert sind, lohnt es, für Ihre restlichen Freizeitaktivitäten vorzusorgen – mit einer privaten Haftpflichtversicherung und einer privaten Unfallversicherung.
Vier Fakten, die Vereine wissen sollten
- Die Absicherung der Helferinnen und Helfer umfasst Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz.
- Wie bei Vereinsmitgliedern ist auch das Wegerisiko der Helferinnen und Helfer abgedeckt.
- Wenn Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte bei einer Vereinsveranstaltung helfen, müssen diese nicht extra gemeldet werden.
- Im Schadenfall bestätigt der Vorstand die Beauftragung durch den Verein.
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Nichtmitgliederversicherung fürs Probetraining
Von Probetrainings über Kursangebote bis zu Lauftreffs: Unsere Zusatzversicherung deckt die aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern an allen Sportangeboten Ihres Vereins und seiner Abteilungen ab. Denn: Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz. Dies gilt übrigens auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schnupperkursen.
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