
Rechtstipps und Urteile
22.01.2013
Zigarren dürfen einzeln verkauft werden
Gerade Nachtschwärmer oder Jugendliche nutzen gern das Angebot, das in einigen Kiosken immer noch Gang und Gäbe ist: eine Zigarette für 30 Cent oder einen ähnlich horrenden Preis. Dabei ist die Herausgabe einzelner Zigaretten aufgrund des Jugendschutzes verboten. Seit 2004 dürfen aus eben diesem Grund nicht einmal mehr Kleinpackungen von unter 19 Zigaretten verkauft werden. Dies widerspricht Paragraf 25, Absatz 5 des Tabaksteuergesetzes. Auch das Verschenken von Glimmstängeln als Gratisprobe ist in Deutschland untersagt. Wer diesem Verbot zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Zigarren und Zigarillos dürfen laut ARAG Experten einzeln verkauft werden.