Rechtstipps und Urteile
24.06.2010
Tipps zum Anwaltsbesuch
Die meisten Menschen gehen wohl nur zum Anwalt, wenn sie es müssen. Rechtsstreitigkeiten sind unangenehm und kosten Zeit und Geld. Noch ärgerlicher wird es, wenn man z. B. wegen Untätigkeit, einer vermeintlichen Falschberatung oder einer überhöhten Rechnung mit dem Rechtsanwalt unzufrieden ist. ARAG Experten nennen einige Vorkehrungen, um potenzielle Streitpunkte zu entschärfen:
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Anwaltswechsel
Falls doch etwas schief gelaufen ist, sollte das Problem zunächst in einem persönlichen Gespräch mit dem Anwalt erörtert werden. Nicht selten liegen Missverständnisse vor, die sich schnell beseitigen lassen. Falls das nicht der Fall ist, muss man bei einem noch laufenden Mandatsverhältnis über eine Kündigung nachdenken. Der Anwaltsvertrag kann prinzipiell jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder dem Bestehen eines sachlichen Grundes gekündigt werden. Die bereits geleistete Arbeit des Anwaltes bleibt dann natürlich vergütungspflichtig. So kann bei laufenden Gerichtsverfahren ein Anwaltswechsel dazu führen, dass Gebühren doppelt entstehen, für den bisherigen Anwalt und noch einmal für den neuen Anwalt. Hierbei sollte man laut ARAG Experten berücksichtigen, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht die doppelt angefallenen Gebühren übernehmen. Auch kann der Anwaltswechsel unter Umständen zu einer nachteiligen Prozessverzögerungen führen, wenn etwa ein zeitnaher Verhandlungstermin verlegt wird, damit der neue Anwalt sich erst einmal in den Prozess einarbeiten kann.
Anwaltskammern und Schlichtungstellen
Verletzt der Rechtsanwalt Berufspflichten, z.B. wenn er untätig bleibt, widerstreitende Interessen vertritt oder aber seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, kann der Betroffene bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer kostenlos eine Beschwerde einlegen. Die Kammer wird den betroffenen Anwalt dann zur Stellungnahme auffordern und versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Liegt eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor, z.B. im Falle einer fehlerhaften Beratung, Fristversäumung durch den Anwalt oder aber bei Streitigkeiten über Honorarforderungen, so kann bei den regionalen Rechtsanwaltskammern die Schlichtungsstelle angerufen werden. Zuständig ist grundsätzlich die Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist. Künftig wird es zudem für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte geben. Diese Schlichtungsstelle ist aktuell noch nicht vollständig eingerichtet und wird ihre Arbeit voraussichtlich im Januar 2011 aufnehmen. Dennoch können laut ARAG Experten bereits heute Anträge eingereicht werden, wissen. Insgesamt ist allerdings zu beachten, dass die Schlichtungsstellen keine verbindlichen Entscheidungen herbeiführen. In geeigneten Fällen erfolgt lediglich ein Schlichtungsvorschlag, den die Parteien annehmen oder auch ablehnen können. Da die Schlichtungsverfahren aber im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren kostenlos oder zumindest günstiger sind, stellen sie eine attraktive Möglichkeit der Rechtsüberprüfung dar. Bleibt ein Schlichtungsverfahren erfolglos, haben die Beteiligten immer noch das Recht, die Gerichte anzurufen. Soll sogleich eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt werden, so führt der Weg zu einem anderen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt überprüft dann das rechtliche Vorgehen seines Kollegen und setzt etwaige Ansprüche auch gerichtlich durch.
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