Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

13.03.2020

Viele Bundesländer haben nicht lange überlegt: Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, bleiben die Schulen und Kitas fast im gesamten Bundesgebiet bis mindestens nach den Osterferien zu. Während sich die meisten Schüler über drei Extrawochen Ferien freuen, stehen insbesondere berufstätige Eltern nun vor einem enormen Problem: Wer betreut die Kinder? Oma und Opa sollten nicht aushelfen, denn sie zählen zur Risikogruppe. Wird das Gehalt weiterhin gezahlt? Müssen Urlaubstage für die außerordentliche Kinderbetreuung genommen werden?

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wenn es nach gründlicher Prüfung niemanden gibt, der die Kinder betreuen kann, dürfen Eltern übergangsweise für einige Tage zu Hause bleiben, bis eine Lösung gefunden wurde. Einzige Ausnahme sind Arbeits- oder Tarifverträge, die dies ausdrücklich ausschließen. Dabei haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 616).

Die ARAG Experten raten aber dazu, die Situation vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Eventuell findet sich noch eine ganz andere Lösung, wie etwa das Arbeiten im Home-Office. Auch die Betreuung des Nachwuchses im Büro könnte eine Alternative sein, auch wenn kein Anspruch darauf besteht.
Sich selber krankmelden und damit eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, ist hingegen keine gute Idee und kann sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Was gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?

Ob Beamte ihr Recht auf bezahlten Sonderurlaub auch bei der aktuellen Schulschließung in Anspruch nehmen können, ist unklar und wird zurzeit vom Bund und den einzelnen Bundesländern geklärt. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist eine kurzfristige Arbeitsbefreiung wegen Schulschließung hingegen möglich, sollte aber vorab mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Wenn die Schließung länger dauert

Sonderurlaub, Homeoffice, Kinderbetreuung im Büro – all dies sind lediglich kurzfristige Varianten der Kinderbetreuung. Mittelfristig müssen Arbeitnehmer auch andere Möglichkeiten prüfen und zur Not ihre Urlaubstage opfern oder unbezahlten Urlaub nehmen. Die ARAG Experten raten jedoch, in engem Austausch mit dem Chef zu bleiben, denn diese Zeiten sind anders. Vielleicht ist es der sonst so strenge Chef ja auch!

Service für unsere Kunden

Antworten auf rechtliche Fragen zum Coronavirus

Unabhängige Rechtsanwälte beraten Sie zu Themen mit dem Coronavirus wie Homeoffice, Kinderbetreuung, Quarantäne oder Fragen zum Reiserecht.

Reisen, Abos, Kita: Geld zurück wegen Coronavirus?

Reisen werden storniert, Veranstaltungen abgesagt: ARAG Experten informieren, welche Rücktritts- und Rückgaberechte Sie im Corona-Fall haben.

Reisen in den Zeiten von Corona

Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Wir erklären Ihnen, was dieser Schritt rechtlich für Reisende bedeutet, und sagen, was Urlauber, die zurzeit noch unterwegs sind, wissen müssen.

Corona: Nicht auf Fake News hereinfallen

Wer Fakten sucht, sollte besonders im Fall von Corona auf offizielle Stellen vertrauen. Wir sagen Ihnen, welche Quellen verlässlich sind.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick