Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

26.02.2019

Es ist schon ärgerlich, wenn die Lieblingssendung verrauscht über die Mattscheibe flimmert oder beim entscheidenden Pokalspiel die eigene nicht von der fremden Mannschaft zu unterscheiden ist, da der Fernsehempfang nur in vorzeitlichem Schwarz-Weiß möglich ist. Trotzdem hat der Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Satellitenempfang durch einen Baum auf dem Grundstück eines Nachbarn gestört ist.

Im vorliegenden Verfahren klagte der Eigentümer eines Grundstücks. Die beklagte Nachbarin ist die Heimatgemeinde, die entlang der Straße – vor dem Grundstück des Klägers – einen Baum gepflanzt hatte. Er war der Meinung, dass sein Satellitenempfang durch diesen Baum gestört sei, weshalb er den Standort seiner Satellitenanlage durch einen Fachbetrieb verlegen ließ, um störungsfrei Fernsehen zu schauen. Die Kosten hierfür in Höhe von 439,68 Euro zuzüglich erbrachter Eigenleistungen im Gegenwert von 350,30 Euro verlangte er von der Gemeinde als Schadensersatz, nachdem die Gemeinde sowohl eine Kostenübernahme, als auch eine Kürzung der Baumkrone verweigert hatte.

Das angerufene Gericht wies die Klage allerdings ab. Bei einer Störung des Satellitenempfangs sei der „verursachende“ Nachbar nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er gegen Rechtsnormen, wie das Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG), verstoße. Das war laut ARAG Experten hier nicht der Fall. Der Kläger wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und legte Berufung beim Landgericht (LG) ein. Ohne Erfolg! Das LG entschied, das Amtsgericht habe zutreffend einen Anspruch auf Schadensersatz laut BGB verneint, weil die Störung des Satellitenempfangs keine Eigentumsbeeinträchtigung darstelle (LG Koblenz, Az.: 6 S 204/18).

Icon Paragraph
ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick