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17.08.2018

Sie sind der Renner im Schuhregal unserer Kinder: Blinkies! Die Schuhe mit der flotten Sohle, die bei jedem Schritt blinkt, fallen auf und machen Spaß. Allerdings sind sie, wie alle Kleidungsstücke auch der Abnutzung unterworfen. Und irgendwann sind die flotten Treter reif für die Tonne.

Neue Regeln fürs Recycling!

Seit dem 15.08.2018 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) neu geregelt. Somit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit können auch ausgediente Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss.

Zu den betroffenen Produkten gehören neben den blinkenden Sportschuhen auch elektrisch beheizte Handschuhe und auch Möbel, wie z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung.

Zurück zum Händler?

Was nicht von den Verbrauchern selbst zur Wertstoffsammelstelle gebracht wird, kann auch kostenlos beim Händler abgegeben werden. Dafür gibt es laut ARAG Experten aber bestimmte Voraussetzungen. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht nur für Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Kauf eines Neugerätes – vorausgesetzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Ob auch Blinkschuhe mit einer Länge von mehr als 25 Zentimetern zurückgenommen werden, ist somit eine Frage der Kulanz des Händlers.

 

Wohin mit dem Müll?

Speisereste, Heimwerkermüll, Medikamente ordnungsgemäß entsorgen: So geht's.

Wo entsorgt man was?

Wie wird man Überflüssiges los? Wem gehört Sperrmüll? Worauf muss man achten, wenn Dinge bei eBay verkauft? ARAG Experten kennen die Antworten.

Putzhilfe: Anmeldung als Minijob kann sich lohnen!

Wann es lukrativ ist, die wöchentliche Putzhilfe anzumelden und nicht mehr „schwarz“ zu beschäftigen, rechnen Ihnen unsere Experten vor.

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