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08.03.2018

Fluglärm kann sich gesundheitsschädlich auswirken. Daher sollen Nachtflugbeschränkungen die Bevölkerung schützen. Gleichzeitig muss aber Fluggästen die Möglichkeit gegeben werden, auch mit verspäteten Fliegern zu laden, die in die Zeit der eigentlichen Beschränkung fallen. Ein schwieriges Unterfangen also, allen Beteiligten gerecht zu werden.

Das sagt das Gesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt nur einen relativ geringen Teilbereich des Fluglärmschutzes. Stattdessen finden sich Fluglärmschutz-Grundsätze und Regelungen vor allem im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sowie den jeweils untergeordneten Rechtsverordnungen. Als nationale Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (ULR) wurde mit Paragraf 47a bis f BImSchG ein Instrumentarium geschaffen, mit dem Fluglärm-Minderungsmöglichkeiten geprüft und soweit erforderlich und möglich angewandt werden können.

Sonderregelungen für Nachtflugbeschränkungen

Hierzulande gibt es zahlreiche Sonderregelungen für Nachtflugbeschränkungen. Dabei gelten auf fast jedem Flughafen andere Bestimmungen. So gilt beispielsweise am größten deutschen Flughafen, Frankfurt am Main, ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr morgens. Trotzdem gab es zeitweise durchschnittlich 17 planmäßige Starts- und Landungen in dieser Zeit. Zudem sind dort in den Randstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr pro Tag 133 Flüge erlaubt. Aber damit noch nicht genug der Ausnahme: Zwischen 23 Uhr und Mitternacht dürfen in Frankfurt auch verspätete Maschinen unter bestimmten Voraussetzungen noch landen.

Kaum ein deutscher Airport hält sich an das Nachtflugverbot

Die Zahlen einer aktuellen Analyse der Firma AirHelp scheinen zu bestätigen: Kaum ein deutscher Airport hält sich an das offizielle Nachtflugverbot. Im Untersuchungszeitraum von September bis Oktober 2017 wurden 13 Flughäfen beobachtet.

Auf fünf Airports wurde die Nachtruhe schlichtweg ignoriert, allen voran in München. Hier gab es knapp 800 Landungen und etwa 30 Starts von Passagierflugzeugen während der Nachtflugbeschränkung. Extrem hohe nächtliche Flugbewegungen gab es beispielsweise auch in Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt/Main oder Berlin-Tegel. Die wenigstens nächtlichen Landungen verzeichneten Dresden und Dortmund, wo es nur sechs bzw. neun verspätete Landungen gab, die zudem innerhalb der Ausnahmeregelungen stattfanden.

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