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21.02.2017

Erhöhen die Banken die Kontoführungsgebühren, müssen sie ihre Kunden schriftlich darüber informieren. Dabei gibt es zwei Dinge in der Formulierung zu beachten.

Erstens muss die Ankündigung der Bank mindestens zwei Monate vor der Preisänderung erfolgen. Darüber hinaus muss das Geldinstitut seine Kunden darauf hinweisen, dass die Kunden anlässlich der Erhöhung ihr Konto kündigen können – und zwar kostenfrei und fristlos.

Fehlt einer der beiden Punkte im Schreiben, ist die Preisänderung unwirksam. Dann müssen die Geldhäuser ihren Kunden zuviel gezahlte Beträge auch rückwirkend erstatten.

Die ARAG Experten raten Verbrauchern, einen genauen Blick auf das Schreiben der Bank zu werfen, wenn diese die Kontoführungsgebühren erhöht.

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