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16.09.2016

In dem konkreten Fall hatte eine damals 77-Jährige etwas gegen den im Radio und Fernsehen verwendeten Begriff "Altweibersommer" zur Beschreibung der im Spätsommer und frühen Herbst herrschenden Schönwetterperiode. Sie fühlte sich durch die Verwendung des Begriffs in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und sah sich im Hinblick auf ihr Geschlecht durch die Sprache diskriminiert. Zum einen werde das Wort "Weib" schon immer in abfälligem Sinne gebraucht, zum anderen fühlte sie sich im Hinblick auf ihr Alter diskriminiert, da mit der Bezeichnung "altes Weib" zum Ausdruck gebracht werde, die Betroffene sei keine richtige Frau mehr. Da die aufgebrachte Dame den Begriff „Altweibersommer“ auch noch für meteorologisch nicht fundiert hielt und der Auffassung war, die betreffende Schönwetterperiode könne ebenfalls als Nach- oder Spätsommer bezeichnet werden, beantragte sie, dass der beklagte Deutsche Wetterdienst bei den für die Medien gefertigten Wetterberichten den Begriff „Altweibersommer“ nicht weiter verwenden solle.

Das Landgericht Darmstadt wies die Klage allerdings ab und entschied, dass die Dame keinen Anspruch darauf habe, dass der Deutsche Wetterdienst künftig auf die Verwendung des Begriffs „Altweibersommer“ verzichte, Az.: 3 O 535/88). Der Begriff „Altweibersommer“ ist seit Jahrhunderten im deutschen Sprachgebrauch fest verankert und beschreibt etwas durchaus Erfreuliches, da der Terminus in der Meteorologie für eine oft von Ende September bis Anfang Oktober währende Zeitspanne mit überwiegend schönem Wetter verwendet wird.

Die Verwendung des Begriffs Altweiber­sommer in den Wetter­berichten des Deutschen Wetterdienstes stellt keine Herab­würdigung alter Frauen dar.

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