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07.07.2016

Nach Auskunft von ARAG Experten sind Verbraucher in aller Regel auf die Kulanz von Einzelhändlern angewiesen, denn diese sind nicht verpflichtet, beschädigte Banknoten anzunehmen. Wenn die Geschäfte ablehnen, kann man es noch bei seiner Hausbank oder der Deutschen Bundesbank versuchen. Die tauschen beschädigte Scheine meist ohne Murren in heile Geldnoten um. Fehlt allerdings mehr als die Hälfte der Banknote, müssen Verbraucher nach Angaben der ARAG Experten nachweisen, dass der fehlende Teil des Scheins vernichtet wurde. Und wenn die Bank von der vorsätzlichen Zerstörung einer Banknote überzeugt ist, gibt es keinen Umtausch.

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