30.07.2019

Reisemängel sind immer ein echtes Ärgernis. Wer nach der Reise eine Preisminderung einfordern will, sollte laut ARAG Experten bereits während des Urlaubs einige Regeln beachten.

Die Fachleute unterscheiden drei Kategorien: Geringfügige Reisemängel liegen unterhalb der Toleranzschwelle eines durchschnittlich empfindlichen Reisenden und müssen ganz einfach hingenommen werden. In der Fremde ist eben nicht alles wie daheim. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass mit steigendem Reisepreis diese Toleranzschwelle sinkt. Wer viel bezahlt, darf eben auch viel erwarten.

Einfache Reisemängel
sind solche, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis aus dem Gleichgewicht gerät und korrigiert werden muss: Entweder dadurch, dass der Mangel abgestellt wird, oder durch einen Nachlass des Reisepreises.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Solche erheblichen Reisemängel rechtfertigen darüber hinaus möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen vertaner Urlaubszeit.

Reisepreis­minderungs­rechner

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Zur Berechnung der Minderung werden die Mittelwerte der Prozentsätze aus der vom Landgericht Frankfurt erstellten "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung (Stand 01.01.1994)" entnommen.
Sie sind für Gerichte nicht bindend und können Ihnen nur als Orientierungshilfe dienen. Mehr Infos dazu lesen Sie in den Erläuterungen zur Frankfurter Tabelle weiter unten.
Dieser Rechner ersetzt keine anwaltliche Betreuung.

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