Reisen, Abos, Kita: Geld zurück wegen Coronavirus?
18.03.2020
Reisen werden storniert, Veranstaltungen abgesagt. Fitness-Studios sind geschlossen, kulturelle Events haben Pause. Doch was passiert eigentlich mit Abos und laufenden Verträgen, für die man bereits bezahlt hat, wo aber zurzeit keine Leistung zu erwarten ist? Wir informieren, welche Rechte Sie im Corona-Fall haben.
Die rechtliche Lage
Wird der Betrieb aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen nur vorübergehend ausgesetzt, haben Kunden kein Sonderkündigungsrecht. Sie sind allerdings rechtlich auch nicht zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Beitrags verpflichtet, weil sie ja derzeit keine Leistung bekommen. Viele Unternehmen bieten deshalb eine Art Entschädigung an, wie etwa die kostenlose Verlängerung des Vertrages um die Zeit, die tatsächlich pausiert werden musste.