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06.02.2020

Wer auf Reisen geht, möchte natürlich keinen Gedanken an Krankheit verschwenden. Doch wer im Ausland erkrankt und vor Ort behandelt werden muss, bleibt schnell auf hohen Kosten sitzen. Denn in der Regel werden nur Behandlungsmaßnahmen abgedeckt, die im jeweiligen Urlaubsland zu den gesetzlichen Leistungen zählen. Und das auch nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht; also unter anderem in der gesamten EU. Auch ein Rücktransport per Flugzeug in die Heimat kann leicht fünfstellige Kosten verursachen. Eine Auslandskrankenversicherung kann hier helfen.

Wer zahlt den Rücktransport per Flugzeug?

Anstatt sich am Strand einer kanarischen Insel die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen, musste ein Urlauber mit einer beidseitigen Lungenentzündung in eine Klinik vor Ort. Doch sein Zustand besserte sich nicht; es bestand vielmehr die Gefahr eines Lungenversagens. Da für eine angemessene intensivmedizinische Behandlung die Ausstattung in der spanischen Klinik fehlte, vereinbarte sein Arzt in Deutschland nach Rücksprache mit den spanischen Kollegen, den Patienten nach Deutschland zu transportieren. Die Rechnung von gut 18.000 Euro für Transport- und Behandlungskosten musste seine private Krankenversicherung übernehmen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 145/13).

Was gehört eigentlich in die Reiseapotheke?

Sie wissen, welche Medikamente Sie regelmäßig brauchen und welche sich bei gelegentlichen Beschwerden besonders bewährt haben. Diese bilden die Basis Ihrer Reiseapotheke. Dazu benötigen Sie je nach Destination, Dauer und Art der Reise noch weitere Arzneimittel.

Sollten Sie bereits unter Vorerkrankungen leiden, wie beispielsweise Diabetes, ist es natürlich sinnvoll, Ihre bisher vom Arzt verschriebenen Medikamente in ausreichender Menge mitzunehmen. Im Ausland kann es mitunter schwierig sein, diese Präparate in der gewohnten Qualität zu erhalten. Lassen Sie sich im Idealfall die Notwendigkeit dieser Medikamente von Ihrem Hausarzt schriftlich bescheinigen. Somit können Sie mögliche Komplikationen bei der Zollabfertigung oder der Gepäckkontrolle vermeiden.

Denken Sie bei Flugreisen daran, dass Fläschchen, Tuben sowie andere Produktbehältnisse nicht mehr als 100 Milliliter Inhalt fassen dürfen. Sollten Sie Ihre Arzneimittel in einem verschließbaren Plastikbeutel transportieren, darf der Inhalt dieses Beutels die Menge von einem Liter nicht überschreiten.

Für die Reiseapotheke gilt die goldene Regel: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Lassen Sie sperrige Umverpackungen zu Hause und nehmen nur die Sichtverpackungen der Tabletten und die Beipackzettel mit.

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