Brexit: Das sollten Sie wissen
29.12.2020
Auf den buchstäblich letzten Drücker ist es nun doch noch zu einem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gekommen. Der Brexit steht also. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten.
Einreise ins Vereinigte Königreich
Bürger aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, die trotz bestehender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ins Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich, engl.: United Kingdom, UK) reisen, können auch nach dem 1. Januar 2021 für kurze Reisen und Ausflüge visumsfrei einreisen. Allerdings warnen die ARAG Experten vor einem nicht notwendigen Trip zu unserem Nachbarn: Das Land ist besonders stark vom Coronavirus betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Leben und arbeiten in UK
Wer künftig in UK arbeiten und leben will, muss ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu führt das Vereinigte Königreich ab Januar ein Punkte-basiertes System für Einwanderer und Fachkräfte ein. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Stellenangebot von einem zugelassenen Sponsor erhalten hat, das mit einer Besoldung in Höhe des jährlichen Mindestgehaltes (26.500 Pfund Sterling; umgerechnet knapp 30.000 Euro) oder des für die Tätigkeit üblichen Entgelts einhergeht. Auch ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erforderlich. Die Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit bleibt nach wie vor gleich: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.
Studieren in UK
Ein Studium im Vereinigten Königreich ist auch nach dem Brexit weiterhin möglich. Allerdings kommen Studenten nicht mehr in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Nach Auskunft der ARAG Experten nimmt das Vereinigte Königreich nicht mehr am europäischen Austauschprogramm teil.
Der Warenaustausch wird kompliziert
Auch wenn das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr zur europäischen Zollunion gehört, soll es weder Zölle noch Mengenbegrenzungen im Im- und Export geben. Allerdings müssen britische Exporteure künftig nachweisen, dass die Ware, die sie in der EU verkaufen wollen, überwiegend im eigenen Land hergestellt wurde und dass Produktstandards sowie die EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit eingehalten wurden. Die Bürokratie wird also deutlich komplizierter.
Für eine Ratifizierung des Deals noch in diesem Jahr bleibt der EU nicht mehr genügend Zeit. Also treten die Änderungen zum 1. Januar zunächst einmal nur vorläufig in Kraft, bis das EU-Parlament im Januar nachträglich seine Zustimmung erteilt. Theoretisch kann der Vertrag also noch abgelehnt werden.
Das sollten Verbraucher beachten
Krankenversicherung
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bleibt zunächst gültig, bis sie abgelaufen ist. So können Reisende auch künftig vom heimischen Krankenversicherungsschutz Gebrauch machen.
Telefonieren
Auch beim mobilen Telefonieren bleibt alles beim Alten: Die großen Telefonanbieter wollen keine Roaming-Gebühren erheben.
Pakete und Päckchen
Bereits vor dem Brexit war das Porto für Pakete und Päckchen auf die britischen Inseln vergleichsweise teuer. Doch nun muss man wohl zweimal überlegen, ob nicht doch eine Postkarte zum Geburtstag der englischen Tante reicht. Ein Päckchen M bis zwei Kilogramm kostet online frankiert 12,70 Euro; kauft man die Briefmarke in der Filiale, sind sogar 16 Euro fällig. Für ein Fünf-Kilo-Paket muss man online 26,90 Euro zahlen, in der Filiale 29,99 Euro. Zum Vergleich: Nach Spanien beispielsweise kostet ein Paket dieser Kategorie online 15,99 Euro oder in der Filiale 17,99 Euro.
Zudem müssen Verbraucher mit längeren Laufzeiten von Päckchen und Paketen rechnen, da Sendungen künftig zollrechtlich behandelt werden. Dazu muss für die Sendung eine sogenannte Zollinhaltserklärung ausgefüllt und in einer durchsichtigen Versandtasche von außen am Paket angebracht werden. Je nach Warenart werden weitere Dokumente nötig, wie etwa Gesundheitszeugnisse bei Nahrungsmitteln. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Weg anders herum – also der Paketversand vom Vereinigten Königreich nach Deutschland – zollpflichtig geworden ist.
Autofahren
Am Linksverkehr hat sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich, engl.: United Kingdom, UK) durch den Brexit nichts geändert. Auch ein internationaler Führerschein ist für EU-Bürger in UK nicht nötig. Doch ab sofort müssen Autofahrer aus der EU eine grüne Versicherungskarte mit sich führen, wenn sie sich bei unserem Insel-Nachbarn ins Verkehrsgetümmel wagen. Die Grüne Karte gilt als Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz. Erhältlich ist sie auf Nachfrage bei der jeweiligen Kfz-Versicherung.
Online-Einkäufe aus UK
Wer online shoppt und Ware aus UK kauft, sollte nur auf Produkte zurückgreifen, die auch für den deutschen Markt bestimmt sind. Zwar sind die Verbraucherschutzrechte des Vereinigten Königreiches, wie z. B. Rückgaberecht, Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährleistungsanspruch, identisch oder gar besser als die EU-Regeln. Doch im Streitfall können Käufer ihre Beschwerde nicht mehr über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission einreichen, sondern müssen im schlimmsten Fall den mühsamen und teuren Weg über Gerichte in UK gehen.