Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

16.12.2019

Zu viel Schnee ist für Wintersportler genauso unangenehm wie zu wenig Schnee. Aber ist das schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Lesen Sie drei Gerichtsurteile zu dem Thema.

  • Ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste ist nur dann ein Reisemangel, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89).
  • Wenn zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das laut Amtsgericht Offenburg (Az.: 1 C 357/94) keinen Reisemangel dar.
  • Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, beispielsweise wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (Az.: 2 C 175/99). Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen.

Unsere Empfehlung

 

DSV-Skiversicherung

Skiversicherung

Wozu eine Skiversicherung? Ganz einfach: Wenn’s auf der Piste mal kracht, brauchen Sie jemanden, der Ihnen den Rücken freihält. Rechtlich, finanziell und in Gesundheitsfragen.

Was sind eigentlich Reisemängel?

Im Urlaub läuft nicht immer alles glatt. Was tun bei Reisemängeln? Und wie beschwert man sich richtig? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Kennen Sie die FIS-Regeln?

Bei Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Machen Sie sich daher mit den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes vertraut, bevor Sie auf der Piste starten.

10 Ski-Tipps für mehr Sicherheit auf der Piste

An alle Ski- und Snowboardfahrer: Wenn Sie unsere Tipps beherzigen, steht einem tollen Ski-Urlaub nichts mehr im Wege. 1,2,3, los geht‘s.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick