Reisemängel beim Skiurlaub
16.12.2019
Zu viel Schnee ist für Wintersportler genauso unangenehm wie zu wenig Schnee. Aber ist das schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Lesen Sie drei Gerichtsurteile zu dem Thema.
- Ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste ist nur dann ein Reisemangel, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89).
- Wenn zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das laut Amtsgericht Offenburg (Az.: 1 C 357/94) keinen Reisemangel dar.
- Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, beispielsweise wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (Az.: 2 C 175/99). Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen.