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26.05.2015
Kein Elterngeld für Pflegekinder
Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Das Elterngeld ist für Mütter und Väter vorgesehen, die für die Kinderbetreuung ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder auf maximal 30 Stunden die Woche einschränken. Um Anspruch auf das Elterngeld zu haben, müssen Mutter und Vater mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz in Deutschland haben oder die meiste Zeit des Jahres hier verbringen. Wer ein Kind in Pflege nimmt, erhält kein Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden. Demnach ist das Elterngeld für nicht leibliche Kinder nur zu zahlen, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliegt. Daher können – anders als Pflegeeltern – Adoptiveltern sehr wohl Elterngeld beziehen. Und zwar auch dann schon, wenn sie ein Kind mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufnehmen. Dann zählt laut ARAG Experten nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern wann das Kind in die Familie aufgenommen wurde. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres (LSG Essen, Az.: L 13 EG 37/11)