Die Handwerkerrechnung absetzen
25.05.2022
Die Handwerkerrechnung absetzen
Die Handwerkerrechnung absetzen – das ist bis zu 1.200 Euro im Jahr möglich! Damit versucht der Staat der grassierenden Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Wie Handwerkerrechnung und Steuer zusammenhängen und wie Sie welche Handwerkerleistungen auf der Steuererklärung berücksichtigen können, erklären Ihnen die ARAG Experten.
Welche Handwerkerrechnung Sie absetzen können
Absetzbare Reparaturen umfassen eine ganze Palette von handwerklichen Leistungen, die immer aber der Instandhaltung, und nicht der Erstellung von Neuem dienen. So kann zum Beispiel eine Teppichbodenverlegung von der Steuer abgesetzt werden, die Neu-Errichtung eines Zauns jedoch nicht. Wichtig ist hier auch der Zweck der zu reparierenden Immobilie. Wird diese zu Wohnzwecken genutzt, greift die Regelung, ansonsten kann steuerlich nichts geltend gemacht werden. Die Kurzformel für Handwerkerrechnungen auf der Steuererklärung lautet also: Reparaturarbeiten ja, Neuerstellung nein!
Handwerkerrechnungen unbedingt aufbewahren!
Wer sich nicht sicher ist, ob die getätigten Handwerksarbeiten auch wirklich von der Steuer absetzbar sind, findet in der Anlage zum Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zu §35a EStG vom 09.11.2016 eine ausführliche Auflistung aller dieser Leistungen. Hier wird auch dem Laien ersichtlich dargestellt, ob „Geld vom Staat“ zu erwarten ist oder nicht. Die ARAG Experten raten jedoch in jedem Falle dazu, detaillierte Rechnungen aufzubewahren, da diese dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen sind. Die Rechnung muss ggf. auch die Beträge für Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Ganz wichtig auch: Bar gezahlte Dienstleistungen können nicht von der Steuer abgesetzt werde. Und das Geld muss auf das Konto des Handwerkers geflossen sein.
Handwerkerrechnungen bei Ehepaaren mit getrenntem Wohnsitz
Besondere Umstände gelten auch, wenn ein Ehepaar mit zwei getrennten Wohnsitzen Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen möchte. Werden die Ehepartner bei der Steuer zusammen veranlagt, können sie die Steuerermäßigung dennoch nur einmal bis zur Höchstgrenze geltend machen, entschied der BFH (Az.: VI R 60/09). Auch bei unterschiedlichen Wohnungen kann die Steuerermäßigung aufgrund von Handwerksarbeiten deshalb höchstens 1.200 Euro betragen. Wer in solch einem Fall Steuern sparen möchte, hat immer noch die Möglichkeit, Handwerker-Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen.
Wie Sie Ärger mit der Handwerkerrechnung vermeiden
Gründe für Ärger mit Handwerkern gibt es viele: Ob zu hohe Handwerkerrechnung oder mangelhafte Ausführung. Die ARAG Experten erläutern im Artikel, wie Sie Ärger mit zu hohen Handwerkerrechnungen vermeiden.