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11.03.2010

Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

Oft hat man erst im Ruhestand die Zeit, um seinen Freizeitaktivitäten nachgehen zu können; dann aber leider nicht immer das Geld. Die ausgedehnte Auslandsreise mit dem Wohnmobil hat eben ihren Preis, genauso wie der Ausbau des Wintergartens. Wenn die Ersparnisse nicht ausreichen, dann könnte ein Kredit bei der Verwirklichung der langgehegten Träume weiterhelfen. Doch Rentner scheinen bei den Banken heutzutage keine gern gesehenen Gäste zu sein. Bei den ARAG Experten häufen sich die Fälle, in denen Banken bei Personen gehobenen Alters eine Darlehensgewährung ablehnen.

Offensichtlich gehen Banken bei ihrer Beurteilung davon aus, dass aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr mit einer vollständigen Ratenrückzahlung zu rechnen ist. Der Kreditnehmer vererbt zwar auch seine Rückzahlungspflichten, aber den Erben steht die Möglichkeit offen, das Erbe (und damit auch die Kreditschulden) vollständig auszuschlagen. Viele Restschuldversicherer bieten zudem in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz mehr an. Wenn das finanzielle Risiko von den Kreditinstituten dann als zu hoch eingestuft wird, kommt es oftmals auch gar nicht mehr zu einer Bonitätsprüfung. Einige Banken versuchen, das finanzielle Risiko gezielt durch Risikoaufschläge abzufangen. Naturgemäß wirkt sich dies auf den Zinssatz aus, der in diesen Fällen regelrecht abschreckend ist.

Diese Praxis begegnet jedoch rechtlichen Bedenken, so die ARAG Experten. Nach dem im Jahre 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung von Personen aufgrund des Lebensalters verboten. Über diesen Grundsatz setzen sich die Banken aber einfach hinweg, indem sie Rentnern Kredite grundsätzlich verweigern oder zu viel schlechteren Konditionen gewähren als anderen Personen.

Betroffenen raten die ARAG Experten, sich rechtlich gegen die Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Das kann im Einzelfall auch zum gewünschten Darlehensvertrag führen. Hierzu ist aber rasches Handeln erforderlich. Der Anspruch muss nämlich binnen einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Dafür ist ausreichend, dass der Betroffene Indizien darlegt, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Ein Indiz könnte z.B. eine diskriminierende Bemerkung des Kreditsachbearbeiters sein, daher sollte man zu den Gesprächen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen. Das Kreditinstitut trifft dann die volle Beweislast, sollte es sich gegen diese Vermutung wenden wollen.

Auch können Betroffene die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes über den Vorfall informieren (www.antidiskriminierungsstelle.de). Die ADS kann dann als Schlichterin mit der Bank in Kontakt treten und so auf eine außergerichtliche Einigung hinwirken. Zudem besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des jeweiligen Kreditinstituts einzuschalten. Sowohl private Banken als auch Sparkassen, Volksbanken, Landesbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen. Deren Adresse kann auf der
Internetseite des Bankenverbandes abgerufen werden oder in der jeweiligen Geschäftsstelle vor Ort in Erfahrung gebracht werden.

Insgesamt sollte aber die Wahl des Kreditinstituts nochmals gründlich überdacht werden, meinen die ARAG Experten. Es gibt noch durchaus renommierte Geldhäuser, die für eine Kreditvergabe nicht auf das Alter, sondern wie gewöhnlich auf die Bonität schauen.

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