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Auf den Punkt

 
  • Eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht beispielsweise, wenn Sie als Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten.
  • Die Frist zur freiwilligen Abgabe Ihrer Steuererklärung beträgt vier Jahre zum Jahresende.
  • Sofern Sie zur Abgabe verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2024 bis Ende Juni 2025 einreichen.
  • Im Steuerjahr 2024 gab es Veränderungen im Steuerrecht – von der Anpassung des Grundfreibetrags bis zur Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten.
 

Für wen gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/ oder Vorauszahlungen während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie:

  • gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren
  • unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten (etwa Honorare, Renten oder Mieten)
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld über 410 Euro hatten
  • auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen haben
  • oder Ihr Ehepartner für einen Zeitraum die Steuerklasse V oder VI hatten

Sobald Sie kein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis erzielen, dafür jedoch selbstständig sind oder Mieteinnahmen generieren, sieht es etwas anders aus. Die Steuererklärungs-Pflicht besteht für Sie nur dann, wenn diese Einkünfte über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen. Dazu später mehr.

Auch für Rentner kann eine Steuerpflicht gelten

Übersteigt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente – gegebenenfalls auch zusammen mit weiteren Einnahmen – den Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Alleinstehende oder 24.192 Euro für Verheiratete, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Mit der Rentenbezugsbescheinigung, die die Deutsche Rentenversicherung immer Anfang des Jahres verschickt, wird die Steuererklärung deutlich erleichtert. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Informationen zur Rente, die für die Steuererklärung benötigt werden. Die Daten werden automatisch auch an die Finanzämter übermittelt. Damit entfällt das manuelle Ausfüllen der Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“.

 

Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2024?

Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung ist abhängig davon, ob Sie diese freiwillig abgeben oder dazu verpflichtet sind.

Allgemeine Abgabefristen für die Steuererklärung

Freiwillige Steuererklärung

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Steuererklärung freiwillig abzugeben, haben Sie dafür maximal vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember.

Verpflichtung zur Steuererklärung

Wenn Sie zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gelten verlängerte Abgabe­fristen: Die Steuer für 2023 muss am 2. Juni 2025 vorliegen. Die Steuererklärung für 2024 hat bis Ende April 2026 Zeit.

Frist bei Aufforderung

Wenn Sie das Finanzamt zur Einreichung einer Steuererklärung auffordert, wird Ihnen eine individuelle Frist mitgeteilt.

 

So beantragen Sie eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung

Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr hört, ist der Antrag genehmigt.

Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragt, ist auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, gute Gründe für den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

 

So hoch ist der Verspätungszuschlag beim Finanzamt

Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen kassieren, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Diese Rechnung fällt jedoch in der Regel nicht zu Ihren Gunsten aus.

 

Steuererklärung falsch ausgefüllt: Droht eine Strafe?

Wenn Sie beim Eintragen Ihrer Daten in der Zeile verrutscht sind oder einen anderen Flüchtigkeitsfehler gemacht haben, ist das meistens nicht sonderlich schlimm. Berichtigen Sie den Fehler am besten sofort – sofern Sie ihn erkennen. Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, schützt aber Unwissenheit bekanntlich nicht vor möglichen Konsequenzen. Demnach richtet sich eine Strafe nach der Schwere Ihres Fehlers. Aber keine Sorge, nur wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben, wird dies in der Regel als Steuerhinterziehung gewertet. Und damit ist dann nicht mehr zu spaßen.

Gut zu wissen: Bei kleineren Fehlern darf das Finanzamt diese bis zu vier Jahre nachverfolgen. Bei Steuerhinterziehung kann ein Strafverfahren sogar bis zu zehn Jahre später eingeleitet werden. Um Fehler zu vermeiden, können Sie sich an einen Steuerberater wenden oder eine App nutzen.

 
 
 

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Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Steuer

Im Steuerjahr 2024 gab es Veränderungen im Steuerrecht von der Anpassung des Grundfreibetrags bis zur Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten.

 

Der Kinderfreibetrag wurde erhöht

Eltern steht beim Finanzamt ein steuerlicher Vorteil zu, der sogenannte Kinderfreibetrag. Ab Januar 2025 können sie gemeinsam 6.672 Euro vom Jahreseinkommen abziehen und damit das zu versteuernde Einkommen mindern. Für das Steuerjahr 2024 gelten 3.306 Euro je Elternteil bzw. 6.612 Euro für beide Elternteile zusammen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob für die Eltern Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger sind.

 

Homeoffice Pauschale seit 2023 auf bis zu 210 Tage erhöht

Wenn Sie seit einiger Zeit im Homeoffice arbeiten und kein eigenes Arbeitszimmer besitzen, gibt es seit dem Steuerjahr 2023 gute Nachrichten. Statt bisher 120 Arbeitstagen von zuhause, können Sie seitdem bis zu 210 Homeoffice-Tage steuerlich fördern lassen. So dürfen Sie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe von sechs Euro pro Tag ansetzen – maximal bis zu 1.260 Euro pro Jahr.

 

Welcher Grundfreibetrag gilt?

Der Grundfreibetrag im Steuerrecht stellt sicher, dass das Existenzminimum aller Menschen steuerfrei bleibt. Zum 1.1.2024 wurde der Grundfreibetrag auf 11.784 Euro angehoben. Weitere Erhöhungen gibt es in 2025 (12.096 Euro) und 2026 (12.348 Euro). Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Freibetrag.

 

Dieser Grundfreibetrag gilt für die Rente

Wenn Sie sich als Rentner nebenbei noch etwas dazuverdienen, gilt für Sie der gleiche Grundfreibetrag, wie für Arbeitnehmer – also 11.784 Euro in 2024. Für das Jahr 2025 erhöht sich dieser entsprechend auf 12.096 Euro.

 

Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten

Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 Euro je Kind erhöht.

 
 

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