Was Studierende über BAföG wissen sollten
BAföG erhalten Schüler, Auszubildende und Studierende – wenn sie oder ihre Familien die Kosten der Lehrzeit nicht tragen können. Wichtige Infos für Sie.
01.10.2024 • 6 min Lesezeit
Wer bekommt BAföG?
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Ziel ist es, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen. Das Ausbildungsverhältnis muss jedoch förderungsfähig sein.
BAföG-Leistungen können in Anspruch genommen werden von:
- Schülern an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) oder beruflichen Schulen, sofern sie eine Ausbildung machen Das sind die Voraussetzungen für Schüler-BAföG: Es bekommt, wer eine schulische Berufsausbildung macht oder eine Fach- bzw. Fachoberschulklasse besucht, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, oder auf eine Abendschule geht. Außerdem wer eine Akademie oder ein Kolleg besucht oder auf eine allgemeinbildende Schule geht (ab Klasse 10) und ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen kann und beim Start der Ausbildung unter 45 Jahre alt ist bzw. war. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildene des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren.
- Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbare Bildungseinrichtungen), die eine Vollzeitausbildung absolvieren
- Studierenden an bestimmten Bildungseinrichtungen im Ausland (z. B. ausländische Hochschulen oder Sprachschulen)
BAföG-Anspruch: Persönliche Voraussetzungen
Für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze nötig.
Um auch Menschen finanziell zu unterstützen, die sich erst spät für eine höher qualifizierte Ausbildung entscheiden, wurde die Altersgrenze nach oben verschoben: Wer künftig das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, wenn er eine förderungsfähige Ausbildung beginnt, profitiert ebenfalls vom BAföG.
Gut zu wissen: Um weiterhin BAföG zu erhalten, muss dem Amt für Ausbildungsförderung nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Wird dieser nicht erbracht oder nachgereicht, können die Zahlungen eingestellt werden.
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Elternunabhängiges BAföG ist jenen Studierenden vorbehalten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen oder aus anderen Gründen nicht mehr von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können oder wollen. Im Gegensatz zum regulären BAföG hängt die Höhe des elternunabhängigen BAföG nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Stattdessen wird die Förderung anhand der eigenen finanziellen Situation berechnet. Voraussetzungen dafür sind zum Beispiel:
- Man war nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig und konnte sich durch die Berufstätigkeit bereits selbstständig finanzieren.
- Es wird ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht.
- Man hat bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet.
Wie viel BAföG bekomme ich? Bedarfssätze 2024/2025
Die konkrete Höhe der BAföG-Förderung richtet sich unter anderem nach den Wohnkosten sowie dem Einkommen und Vermögen der Geförderten als auch ihrer Eltern oder Ehepartner.
Damit mehr Menschen vom BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) profitieren können, wurden die Bedarfssätze durch das 29. BaföG-Änderungsgesetz zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 um weitere fünf Prozent erhöht, nachdem es schon 2022 eine Erhöhung um fast sechs Prozent gab. Der BAföG-Höchstsatz, den ein Studierender danach jetzt erhalten kann, liegt bei 992 Euro. Der Wohnkostenzuschlag für Schüler und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, ist 360 auf 380 Euro gestiegen.
Welche Freibeträge werden berücksichtigt?
Neben dem gestiegenen Förderhöchstsatz sind auch die Freibeträge für das Elterneinkommen gestiegen: Durch das 29. BaföG-Änderungsgesetz bleiben bei verheirateten Eltern jetzt 5,25 Prozent mehr und damit 2.540 Euro unberücksichtigt. Pro unterhaltsberechtigtem Geschwisterkind kommen weitere 770 Euro dazu. Nach Abzug der Grundfreibeträge bleiben weitere 50 Prozent und für jedes berücksichtigte Kind weitere fünf Prozent vom Einkommen anrechnungsfrei. Erst der danach errechnete Betrag wird auf den Bafög-Anspruch angerechnet. Auch beim eigenen Vermögen der Studierenden gibt es Freibeträge: Bei unter 30-Jährigen liegt der Freibetrag derzeit bei 15.000 Euro und für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, beläuft er sich auf 45.000 Euro.
Was sich aufgrund des 29. BAföG-Änderungsgesetz ändert
Einmalige Studienstarthilfe
Um mehr junge Menschen zu einer Aufnahme eines Studiums zu bewegen oder Studierende bei teuren Anschaffungen zu unterstützen, gibt es erstmals eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung für die Studienstarthilfe: Studienanfänger dürfen nicht älter als 25 Jahre sein und müssen vor der Aufnahme des Studiums Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung bezogen haben. Ausreichend ist auch, wenn sie selbst oder die Eltern für sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben. Das Geld steht zudem nur Studienanfängern im Bachelor- und nicht im Masterstudium zu.
Flexibilitätssemester
Mit einem sogenannten Flexibilitätssemester können Studierende ihre offizielle Regelstudienzeit um ein Semester überziehen. Auch ein Wechsel der Studienrichtung aus wichtigem Grund kann im Rahmen des neuen BAföG-Gesetzes bis zum fünften und nicht wie bisher bis zum vierten Semester vorgenommen werden, ohne dass der Wechsel sich negativ auf den BAföG-Anspruch auswirkt. Bis zum vierten Semester wird bei einem Wechsel das Vorliegen eines wichtigen Grundes nun automatisch vermutet.
Weniger Bürokratie
Studierende sollen künftig leichter und schneller zu ihrem BAföG kommen. Zudem wird die Online-Beantragung, die es bereits seit 2021 gibt, vereinfacht: Mit dem kostenlosen staatlichen Antragsassistenten BAföG-Digital können Studierende ab dem kommenden Wintersemester Formblätter auch online ausfüllen. Mit der BAföG Digital-App können zudem vom Handy oder Tablet Unterlagen zu bestehenden BAföG-Anträgen übermittelt oder der aktuelle Status des Antrags eingesehen werden. In der App findet sich auch ein neuer BAföG-Rechner, mit dem Studierende problemlos ermitteln können, ob sie BAföG erhalten und wie hoch der Anspruch ist.
Wie lange wird BAföG gezahlt?
Die maximale Förderdauer von BAföG richtet sich nach dem angestrebten Abschluss und der individuellen Ausbildungszeit. Im Allgemeinen gilt, dass die Förderung maximal für die Regelstudienzeit beziehungsweise die Ausbildungsdauer gezahlt wird. Für Bachelor- und Diplomstudiengänge beträgt die Regelstudienzeit meist sechs bis sieben Semester, während es bei Masterstudiengängen zwei bis vier Semester sind. Darüber hinaus kann dann gegebenenfalls das neu eingeführte Flexibilitätssemester in Anspruch genommen werden. Verlängert sich das Studium durch die Pflege und Erziehung seines Kindes, Krankheit oder durch die Tätigkeit in einem Hochschulgremium, dann kann die BAföG-Förderdauer ebenfalls unter Umständen überschritten werden.
Gut zu wissen:
Studierende, die ein Urlaubssemester nehmen, erhalten für diese Zeit keine BAföG-Zahlungen. Wer im Urlaubssemester keine anderen Finanzierungsquellen hat, kann das Bürgergeld beantragen.
BAföG Rückzahlung
Schüler und Schülerinnen erhalten BAföG als Vollzuschuss, müssen es also nicht zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Mit der BAföG-Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer begonnen werden. Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich zurückgezahlt – bis maximal 10.010 Euro. Restschulden können erlassen werden, wenn es Betroffenen nachweislich nicht möglich ist, ihren Darlehensanteil auch nach zwanzig Jahren zu tilgen.
Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:
- Auslandsstudiengebühren bis zur Höhe von 5.600 Euro für ein Jahr
- Über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben
Gut zu wissen:
Eine Förderung wird nur in Ausnahmefällen als zinsloses Volldarlehen gewährt, so zum Beispiel im Rahmen der Hilfen zum Studienabschluss.
Wie viel darf man neben BAföG verdienen?
Für den Erhalt des Studentenstatus ist nicht nur die Anzahl der Wochenstunden begrenzt, sondern auch das Einkommen. Wer als Student also eine staatliche Förderung wie BAföG bekommt, sollte darauf achten, dass er nicht zu viel Einkommen erzielt. Sobald der BAföG-Empfänger brutto mehr als 556 Euro monatlich verdient, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Für die Berechnung zählt allerdings nicht das monatlich erzielte Entgelt, sondern das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Dieses darf insgesamt 6.672 Euro nicht überschreiten. Falls das BAföG kürzer als zwölf Monate bezogen wird, ist auch die erlaubte Verdienstgrenze niedriger. Das Kindergeld wird nicht zum Einkommen gerechnet.
Haben Studenten Recht auf Mindestlohn?
Wer als Student abhängig beschäftigt ist, für den gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Arbeitnehmer. Studierende haben Anrecht auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, genießen Mutterschutz, bezahlten Urlaub, Arbeitsschutz und regelmäßige Pausen. Für minderjährige Studierende gelten allerdings Ausnahmen. Wer die Rechte in Anspruch nimmt, muss auch die Pflichten beachten. Der studentische Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet werden. Da allerdings ein Einkommen von derzeit bis zu 11.604 Euro jährlich steuerfrei bleibt, ist eine Steuererklärung als Student in diesem Fall freiwillig.
Auslands-BAföG ermöglicht internationales Studieren
Je nach Land, in dem man studieren will, können die Kosten für Wohnen und Leben bei einem Auslandssemester sehr viel höher sein als in Deutschland. Daher sollten sich interessierte Studierende genau über die Lebenshaltungskosten informieren, zum Beispiel mit dem Lebenshaltungsrechner der Europäischen Kommission. Darüber hinaus müssen eventuell Studiengebühren und Reisekosten bezahlt werden. Doch für alle, die keine reiche Erbtante in Amerika haben, gibt es Auslands-BAföG als Finanzierungsmöglichkeit für das Studium fernab der Heimat.
Wie das Inlands-BAföG muss auch das Auslands-BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, höchstens jedoch 10.010 Euro. Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU wird es für maximal ein Jahr gewährt und kann für weitere drei Semester verlängert werden, wenn Studierende die besondere Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für ihre gesamte Ausbildung nachweisen können. Innerhalb der EU und der Schweiz ist unter Umständen auch die ganze Ausbildung förderungsfähig.
Das Auslands-BAföG kann auch von Studenten beantragt werden, die in Deutschland kein BAföG bekommen, da für das Ausland höhere Förderungssätze gelten. Die ARAG Experten raten allerdings, den Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes zu stellen.
Zuständig für den Auslands-BAföG-Antrag ist nicht etwa das Hochschulwerk der heimischen Universität, sondern so genannte Auslandsämter, die in ganz Deutschland verteilt sind. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig. Wer z. B. in Island studieren möchte, muss sich an das Studentenwerk der Christian-Albrechts-Universität in Kiel wenden. Wen es beispielsweise nach Italien zieht, muss seinen Antrag beim Auslandsamt in Berlin abgeben.
Alternativen zur Finanzierung eines Auslandssemesters
EU-Bildungsprogramm Erasmus
Mit diesem Förderprogramm der Europäischen Union können Studenten drei bis 12 Monate an einer Universität innerhalb der EU studieren. Um gefördert zu werden, muss man seit mindestens einem Jahr an einer deutschen Hochschule studieren. Die Erasmus-Zuschüsse sind unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug. Studiengebühren müssen Erasmus-Studenten nicht zahlen. Zudem erhalten sie eine monatliche Förderung, deren Höhe abhängig vom ausländischen Studienort ist.
Stipendien
Stipendiengeber sind beispielsweise Stiftungen, Vereine, Verbände oder auch Unternehmen, Kirchen oder Parteien. Vom Vollstipendium bis hin zur finanziellen Unterstützung bei Kosten für Reise und Lebenshaltung – es gibt eine Menge Stipendien, die unabhängig vom Notendurchschnitt sind. Was allerdings hilfreich sein kann, ist eine inhaltliche Nähe zum Unterstützer. Manchmal ist es aber auch der Geburts-, Wohn- oder Studienort, der den Ausschlag für ein Stipendium geben kann. Auf jeden Fall sollten interessierte Studenten sich mindestens ein Jahr im Voraus einen Überblick über Stipendien verschaffen, zum Beispiel bei:
Aber auch Hochschulen selbst bieten häufig Förderprogramme an – manchmal winkt der Erlass von Studiengebühren an einer Partneruni, manchmal ist es ein Platz im Wohnheim, der Studierenden kostenfrei angeboten wird. Eine Liste mit Partnerunis bekommt man in der Regel im International Office/Center seiner Heimatuniversität.
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