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05.05.2021

Wenn sich für Kunden etwas zu ihren Ungunsten ändert – wie beispielsweise höhere Gebühren –, benötigen Banken und Sparkassen künftig eine aktive Zustimmung ihrer Kunden zu den geänderten Bedingungen.

Verbraucher bekommen alle Zahlungen rückwirkend bis 2018 erstattet, die sie aufgrund von unwirksamen Erhöhungen geleistet haben.

Bislang genügte es nach Auskunft der ARAG Experten, wenn die Geldinstitute ihre Kunden zwei Monate vorher über eine Änderung informierten. Reagierten die Kunden nicht, wurde ihr Schweigen als Zustimmung gewertet. Dieses Verfahren der stillschweigenden Zustimmung ist ab sofort nur noch erlaubt, wenn es um Änderungen geht, die für Kunden neutral oder günstiger sind (Bundesgerichtshof (BGH), Az.: XI ZR 26/20).

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