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03.02.2017

Nach Auskunft von ARAG Experten ist es unter besonderen Umständen möglich, Arbeitslosengeld I zu erhalten, obwohl noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht. In einem konkreten Fall fühlte sich eine Justizbeamtin nach längerer Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Sie wurde von den Kollegen gemobbt. Ihr Arbeitgeber, das Land Nordrhein-Westfalen, stellte sie daher ohne Gehaltszahlung frei und die Frau meldete sich arbeitslos.

Kündigen wollte sie ihr Beschäftigungsverhältnis beim Land jedoch erst, wenn sie eine neue Stelle gefunden hatte. Die Arbeitsagentur verweigerte ihr zunächst das Arbeitslosengeld, da sie in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stand, also gar nicht arbeitslos war. Doch die ARAG Experten erklären, dass die Justizbeamtin aufgrund ihrer Weigerung, weiterhin an ihrem alten Arbeitsplatz zu arbeiten, ihre Beschäftigung faktisch beendet habe. Sie stand dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung. Und damit hatte sie Recht auf Arbeitslosengeld (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 84/16).

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