Auszubildende: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
27.05.2021
Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Lern- und Sorgfaltspflicht und nicht zuletzt das Zeugnis. Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick über die Rechte der Auszubildenden – und ihre Pflichten.
Eine Berufsausbildung in Deutschland ist in der Regel die Kombination aus einer Ausbildung in einem Betrieb und dem Besuch einer Berufsschule. Weit über zwei Millionen Schüler absolvieren aktuell diese so genannte duale Ausbildung.
Was ist eine Berufsschule?
Wer einen Beruf erlernt, muss neben der Arbeit im Betrieb, in dem die Ausbildung stattfindet, für zwei bis dreieinhalb Jahre auch die Schulbank in der Berufsschule drücken. Sie ist einer der beiden Lernorte im sogenannten dualen Berufsausbildungssystem. Der Besuch der Berufsschule ist nach Auskunft der ARAG Experten verpflichtend (Paragraf 13 Berufsbildungsgesetz [BBiG]) und Berufsschüler müssen für den Unterrichtsbesuch vom Betrieb freigestellt werden (Paragraf 15 BBiG).
Voraussetzung für die Berufsschule
Nur wer einen gültigen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, kann sich bei der Berufsschule anmelden. Dafür ist in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss nötig. Nach Auskunft der ARAG Experten kann man sich die Berufsschule nicht immer aussuchen, sondern meldet sich meist in dem Schulbezirk an, wo auch der Ausbildungsbetrieb ansässig ist. Gibt es allerdings eine Berufsschule, die näher am Wohnort des Schülers liegt, kann man nach Absprache mit dem Ausbilder auch diese Schule besuchen, vorausgesetzt die fachliche Zuordnung stimmt. Je nachdem, welche Ausbildung Schüler absolvieren, kann es aber auch sein, dass sie in einer anderen Stadt oder gar in einem anderen Bundesland zur Berufsschule gehen müssen. Denn bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden werden Standorte der Fachklassen länderübergreifend gebildet.
Unterricht: Dauer und Umfang
Der Unterricht in der Berufsschule findet an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, so dass Auszubildende acht bis zwölf Wochenstunden zur Schule gehen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es bei seltenen Berufen und bei Berufen mit wenigen Azubis möglich sein kann, dass der Unterricht in größeren zeitlich zusammenhängenden Einheiten in Form von Blockunterricht erteilt wird. Die Schultage sind dabei ähnlich lang wie auf allgemeinbildenden Schulen, also fünf bis acht Schulstunden täglich. Dabei wird die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit angerechnet, ebenso wie die Unterrichtspausen. Die Ausbildungsvergütung muss während der Berufsschulzeit weitergezahlt werden.
Dauert der Unterricht länger als fünf Schulstunden à 45 Minuten, sind Auszubildende einmal in der Woche für diesen Tag freizustellen; sie dürfen dann auch nach dem Unterricht nicht mehr im Betrieb weiterbeschäftigt werden. Der Berufsschultag wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf die Ausbildungszeit angerechnet. Findet der Unterricht an zwei Tagen in der Woche statt, wird für den zweiten Tag nur die tatsächliche Unterrichtszeit angerechnet. Je nach vereinbarter Arbeitszeit muss der Azubi dann unter Umständen nach der Schule noch im Betrieb erscheinen. Die Arbeitszeit pro Woche darf für Minderjährige nicht mehr als 40 Stunden bzw. acht Stunden täglich betragen. Bei Schülern über 18 gilt nach Auskunft der ARAG Experten, dass sie grundsätzlich an sechs Tagen die Woche beschäftigt werden dürfen. Ihre Arbeitszeit darf maximal 48 Wochenstunden betragen.
Was lernt man in der Berufsschule?
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es in Berufsschulen grundsätzlich sieben Fachbereiche: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Gesundheit, Erziehung und Soziales, Informatik, Technik und Naturwissenschaften, Ernährungs- und Versorgungsmanagement sowie Wirtschaft und Verwaltung. Hier erwerben Berufsschüler wichtige theoretische Kenntnisse für ihre Berufspraxis. Zudem wird aber auch die Allgemeinbildung mit Fächern wie etwa Deutsch, Englisch oder Mathematik gefördert.
Der Schulabschluss
Nach erfolgreich absolvierter Berufsschulzeit erhalten die Absolventen das Abschlusszeugnis der Berufsschule. Darüber hinaus gibt es weitere Zeugnisse: Ein Prüfungszeugnis von der für ihren Beruf zuständigen Kammer, also der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), einer Rechtsanwaltskammer oder einer Verwaltungsschule. Und mit dem Arbeitszeugnis aus dem Betrieb, indem sie die duale Ausbildung absolviert haben, erhalten Berufsschüler ihr drittes Zeugnis.
Die Pflichten der Berufsschüler
In der Berufsschule gilt zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Berufsschule erfolgreich abzuschließen. Die Sorgfaltspflicht schreibt zudem vor, dass alle Tätigkeiten in der Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes. Darüber hinaus weisen die ARAG Experten auf die Schweigepflicht hin: Sie verbietet es dem Azubi, in der Schule Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.
Wer zahlt für die Berufsschule?
Der ausbildende Betrieb muss Auszubildenden zwar Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkzeuge und Werkstoffe und andere Arbeitsmaterialien kostenfrei zur Verfügung stellen. Aber die Fahrtkosten zur Berufsschule – ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar einem eigenen Fahrzeug – muss der Chef nach Auskunft der ARAG Experten nicht bezahlen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn tariflich eine Fahrtkostenerstattung vereinbart wurde oder der Arbeitgeber auf eine andere Berufsschule besteht, die weiter entfernt ist. Außerdem können die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb über die Pendlerpauschale und die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule als Reisekosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Berufsfachschulen
Eine schulische Ausbildung ist auch an einer Berufsfachschule möglich. Hier gehen Schüler in Vollzeit zur Schule und arbeiten nicht parallel in einem Ausbildungsbetrieb. Vor allem im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen oder in technischen und kaufmännischen Bereichen gibt es Berufsfachschulen. Im Unterricht werden sowohl praktische als auch theoretische Inhalte vermittelt. Zudem müssen diverse mehrwöchige Praktika absolviert werden. Während Berufsschüler in einer dualen Ausbildung auch während der Schulzeit weiterhin ihr Gehalt beziehen, müssen Berufsfachschüler ihre Ausbildung in der Regel aus eigener Tasche finanzieren.
Die Pflichten der Azubis
- Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
- Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
- Die Teilnahmepflicht schreibt den Besuch der Berufsschule für den Auszubildenden vor.
- Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
- Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
- Die Schweigepflicht verbietet es dem Azubi, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.
Daneben ist der Auszubildende verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls dies vorgeschrieben ist. Last but not least: Wenn er nicht zur Arbeit kommen kann, ist der Azubi zur Krankmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet. Vorsorgeuntersuchungen und weniger dringende Arztbesuche muss der Auszubildende möglichst außerhalb der Arbeitszeit erledigen.