Altersvorsorge: Kündigung einer Direktversicherung nur mit Zustimmung des Chefs
ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Lohnumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zwar auf freiwilliger Basis beruht. Arbeitnehmer benötigen aber trotzdem die Zustimmung ihres Chefs, wenn sie solch eine Direktversicherung vorzeitig kündigen wollen.
In einem konkreten Fall ruhte eine Lebensversicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde und bei der das Unternehmen als Versicherungsnehmerin eingetragen war, bereits seit einigen Jahren, als der Mitarbeiter sie vorzeitig kündigen wollte. Er war in finanzieller Not und brauchte das Geld. Doch sein Chef verweigerte die vorzeitige Auflösung. Sein Argument: Bei einem Rückkaufswert von gerade einmal 6.400 Euro, auf die bei Auszahlung auch noch Steuern und Sozialabgaben nachträglich gezahlt werden müssten, wäre das Vermögen verschleudert.
Ein Vermögen, das er mit seinem Arbeitgeberanteil ja mit aufgebaut hatte. Zu Recht, wie das zuständige Gericht entschied. Nach Einschätzung der ARAG Experten war der niedrige Rückkaufswert zudem auch nicht geeignet, eine finanzielle Notlage zu beenden (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 9 Sa 14/16).