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04.10.2016

Ein Bankwechsel brachte bislang eine Menge Arbeit mit sich: Daueraufträge und Lastschriften für Vermieter, Vereine, Mobilfunkanbieter, Arbeitgeber mussten geändert und alle Parteien informiert werden. Seit dem 18. September ist das einfacher geworden. Denn die Kreditinstitute müssen seither dafür sorgen, dass alle Konto-Informationen von der alten zur neuen Bank transferiert werden. Das alte Institut ist verpflichtet, der neuen Bank alle entsprechenden Listen zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von rund zwei Wochen muss alles umgestellt sein. Der Kontoinhaber muss aber beim Umzug helfen.

Mit dieser Kontowechselhilfe per Gesetz soll die finanzielle Mobilität gesteigert werden; Kunden können sich jetzt ganz unbürokratisch die wirklich für sie passende Bank aussuchen.

Das neue Zahlungs­kontengesetz verpflichtet Banken zur Mithilfe beim Kontowechsel.

So wechseln Sie Ihr Konto Schritt für Schritt

Schritt eins

 

Neue Bank finden

Sie ärgern sich über zu wenig Zinsen oder zu hohe Gebühren? Suchen Sie sich eine neue Bank.

Vergleichen Sie aber Kontogebühren und Konditionen bei einer Konto-Überziehung.

Füllen Sie das gesetzlich vorgegebene Ermächtigungsformular aus, damit Ihre neue Bank aktiv werden kann.

Schritt zwei

 

Kontowechsel beauftragen, beim Umzug helfen

Nennen Sie Ihrer neuen Bank Ihr bisheriges Kreditinstitut. Innerhalb von zwei Tagen muss Ihre neue Bank bei der alten Bank alle Daten anfordern. Diese müssen innerhalb von fünf Tagen geliefert werden. Für die Umstellung hat ihr neues Geldinstitut wiederum fünf Tage Zeit. Insgesamt dauert so ein Wechsel 12 Geschäftstage.

Alle Zahlungen der letzten 13 Monate werden berücksichtigt. So können alle Daueraufträge und Lastschriften berücksichtigt werden sowie alle einmaligen Zahlungen beispielsweise an Versicherungen.

In der Praxis sieht das zurzeit beispielsweise so aus: Sie müssen beim Umzug behilflich sein – indem Sie Ihrer neuen Bank online oder persönlich die Stellen nennen, die über den Kontowechsel informiert werden sollen. Denken Sie an Ihren Arbeitgeber, Stellen, von denen Sie Kindergeld oder Unterhalt beziehen, aber auch Lastschriftempfänger wie Versicherungen, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen. Die Bank leitet die Information dann weiter. Gut zu wissen: Werden dabei Zahlungsfristen nicht eingehalten oder Daten fehlgeleitet, haftet die Bank dafür.

Falls die Bank Gebühren für den Wechsel-Service berechnen sollte, muss sie dies in jedem Fall vorher ankündigen.

Schritt drei

 

Kündigen und kontrollieren

Ist alles umgestellt, kündigen Sie oder Ihre neue Bank das Konto bei der alten Bank.

Oder Sie lassen beide Konten noch eine Weile nebeneinander laufen, um bessere Kontrollmöglichkeiten zu haben.

Haben Sie Schulden oder Ihren Dispo überzogen, macht das den Kontoumzug etwas komplizierter, weil es sich um einen Kredit handelt, den die neue Bank ablösen müsste. Sie könnten Ihr Minus aber auch bei Ihrer alten Bank erst tilgen und dann das Konto schließen.

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