Weniger Wochenenddienste für Teilzeitkräfte
01.08.2016
Werden Teilzeitkräfte genauso oft für Wochenendschichten eingeteilt wie ihre Vollzeitkollegen, liegt nach Auskunft der ARAG Experten unter Umständen eine Benachteiligung vor, gegen die sich Teilzeitbeschäftigte wehren können. In einem konkreten Fall wurde der Labordienst am Wochenende auf alle Mitarbeiter gleich aufgeteilt. Jeder musste an zwei Wochenendtagen im Monat arbeiten. Doch durch die wesentlich geringere Wochenarbeitszeit mussten die Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis häufiger am Wochenende ran als ihre Vollzeit-Kollegen. Eine Angestellte beschwerte sich erfolgreich vor Gericht. Anders verhält es sich nach Ansicht der ARAG Experten, wenn der Chef nachweisen kann, dass es für die Aufteilung der Wochenenddienste keine andere praktikable Lösung gibt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 26 Sa 2340/14).