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02.06.2016

Die Arbeitsagentur hatte einem Arbeitslosengeld-I-Empfänger schriftlich einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Der hatte sich daraufhin beworben und es tatsächlich zum ersten Bewerbungsgespräch geschafft. Auf dem Rückweg vom Gespräch wurde der Mann auf seinem Fahrrad von einem Pkw erfasst und zog sich schwerste Hirnverletzungen zu. Die Folge: Pflegeheim und Pflegestufe III. Die Heim- und Behandlungskosten sollte die gesetzliche Unfallversicherung übernehmen.

Doch die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitunfall an. Ihrer Meinung nach bezieht ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur ein späteres Bewerbungsgespräch nicht mit ein. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sowohl eine erste Kontaktaufnahme zwischen Bewerber und potenziellem Arbeitgeber als auch eine unmittelbar darauf folgende Einladung zu einem Bewerbungsgespräch Teil eines Vermittlungsvorschlages sind. Daher gilt der Versicherungsschutz auch für die Bewerbungsgespräche, ohne die es in der Regel gar keinen Job gibt (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 5238/14).

 

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