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01.06.2015

Die gesetzliche Rente ist in Verruf geraten! Sie macht neben Rürup- und Privatrente aber gar keine schlechte Figur. Wer etwa in den alten Bundesländern 1.000 Euro pro Monat freiwillig einzahlt, kann nach den 2015 geltenden Werten später pro Jahr Beitragszahlung mit monatlich rund 52 Euro mehr an Rente rechnen. Das kann sich sehen lassen. Besonders Selbstständige und nicht erwerbstätige Erwachsene (wie zum Beispiel Hausfrauen) sollten sich mit dem Thema der freiwilligen Rentenversicherung beschäftigen, meinen ARAG Experten.

Freiwillige Rentenversicherung: Was ist das?

Wer in Deutschland Arbeitnehmer ist, für den besteht Rentenversicherungspflicht. Das heißt, er muss einen Teil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Für Selbstständige, Freiberufler oder auch Hausfrauen besteht diese Versicherungspflicht nicht. Eine Möglichkeit, sich finanziell auf das Alter vorzubereiten, ist dann die freiwillige Rentenversicherung.

Für wen ist eine freiwillige Rentenversicherung sinnvoll?

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ist unter anderem für Selbstständige, Freiberufler oder Hausfrauen eine lohnenswerte Maßnahme zur Altersvorsorge. Die Erhaltung des Anspruchs auf die Regelaltersrente und der umfassende Versicherungsschutz sollten vor einem Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedacht werden. Bestehende Anwartschaften z.B. auf eine Rente wegen Erwerbsminderung können schon durch geringe freiwillige Beitragszahlungen abgesichert werden.

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Warum freiwillig Beiträge zahlen?

Laut ARAG Experten bestehen einige gute Gründe, die freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung in Betracht zu ziehen. Zum einen kann ein Rentenanspruch erworben werden. Mit freiwilligen Zahlungen in die Rentenversicherung ist es beispielsweise möglich, trotz kurzfristiger Berufstätigkeit mit wenigen Beitragszahlungen einen Anspruch auf Regelaltersrente zu erlangen. Dieser besteht ab einer Wartezeit von fünf Jahren. Zum anderen kann mit einer freiwilligen Rentenversicherung der Versicherungsschutz bestehen bleiben. Er bleibt dann im Falle eines Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Aufnehmen einer selbstständigen Arbeit ohne Versicherungspflicht durch die freiwillige Beitragszahlung erhalten. Ohne die Zahlung jeglicher Beiträge könnte hingegen die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente verloren gehen. Ein weiterer guter Grund für freiwillige Beitragszahlungen ist selbstverständlich die dadurch entstehende erhöhte Rentenausschüttung. Denn grundsätzlich gilt: Jeder eingezahlte Beitrag erhöht den Rentenanspruch. Je öfter man einzahlt und je höher der Beitrag ist, desto höher wird auch die Rentensteigerung ausfallen.

Beitragshöhe selbst wählen

Der Vorteil einer freiwilligen Beitragszahlung besteht mitunter darin, die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst festlegen zu können. Bei der Beitragshöhe ist zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von aktuell 84,15 Euro und dem monatlichen Höchstsatz von 1.131,35 Euro zu wählen. Zahlt man ein Jahr lang den Mindestbeitrag, erhöht sich der Rentenanspruch um 4,41 € monatlich; zahlt man den Höchstbetrag,erhöht sich die monatliche Rente um 57,64 Euro. Die Zahlungsfrist für die freiwilligen Rentenbeiträge eines Jahres ist immer der 31. März des Folgejahres. Bei einer Anwartschaft auf Rente aufgrund einer Erwerbsminderung gilt es zu bedenken, dass keine Lücke in den Beitragszahlungen entstehen darf.

Freiwillige Rentenversicherung oder private Vorsorge?

Neben der freiwilligen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl an privaten Anbietern. Der Vorteil der staatlichen Rente ist, dass diese wenige Risiken birgt. Bei privaten Anbietern lassen sich dafür häufig höhere Renten erzielen – mit höherem Risiko. In jedem Fall aber lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung, wenn nur noch wenige Monate fehlen, um eine Berechtigung für die Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten.

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