Rechtstipps und Urteile
11.04.2014
Papagei so laut wie ein Presslufthammer
Lärm macht krank, damit stellen die ARAG Experten keine neue Weisheit auf. Dass aber ein Papagei mit einer Pfeif-Lautstärke von 100 Dezibel (db) fast genau so einen Lärm macht wie ein Presslufthammer (110 db) und nur knapp weniger als ein Düsenflugzeug (130 db) mag selbst Papageienzüchter überraschen.
Dieser Lärm wurde einer Nachbarin zu bunt. Der Stein des Anstoßes war in diesem Fall ein 19 Jahre alter Graupapagei, der seit 18 Jahren in einer reinen Wohngegend gehalten wurde. Jedes Mal, wenn sein Frauchen die Wohnung verließ, stimmte das Tier ein schrilles Pfeifkonzert an, teilweise über einen Zeitraum von zwei Stunden. Die Nachbarin bekam regelmäßig Kopfschmerzen von dem unangenehmen Vogelgesang und klagte. Die Richter attestierten dem gefiederten Schreihals einen Verstoß gegen das nordrhein-westfälische Immissionsschutzgesetz (LImSchG NRW) und fällten das Urteil: Der Papagei muss, jedenfalls in dieser Wohnung, den Schnabel halten. Entweder Frauchen nimmt ihn mit oder er muss mitsamt seinem Vogelkäfig ganz umziehen (OLG Düsseldorf, Az.: 5Ss 476/89 – 198/99).
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