Rechtstipps und Urteile
29.11.2013
Papageien müssen Schnabel halten
Rund fünf Millionen Ziervögel bevölkern deutsche Wohnzimmer. Vor allem Papageienvögel werden als Haustiere immer beliebter. Nicht immer zum Wohle der Nachbarn, geben ARAG Experten zu bedenken. Das oft penetrante Kreischen der Vögel kann nämlich schnell zu Problemen wegen Lärmbelästigung führen. Vor allem wenn die Tiere zum regelmäßigen Luftschnappen auf die Terrasse oder den Balkon gestellt werden. So entschied das Landgericht Zwickau, dass ein Tierhalter seine Voliere nur maximal eine Stunde am Tag draußen aufstellen darf. Das Landgericht Darmstadt entschied in einem ähnlichen Fall, dass eine wesentliche Beeinträchtigung durch Papageienlärm auch dann vorliegen kann, wenn übliche Dezibel-Grenzwerte nicht überschritten werden. Bevor eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, müssen einzelne Papageienrufe und -schreie sogar zwei- bis dreimal am Tag bis zu jeweils fünf Minuten hingenommen werden. Dann sollte der Papagei aber besser den Schnabel halten (LG Zwickau, Az.: 6 S 388/00 und LG Darmstadt, Az.: 21 S 144/01).