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22.03.2021

Frühjahrsputz: Das ist für viele mehr als nur gründliches Saubermachen. Da wird entstaubt, geordnet und Platz für Neues geschaffen. Aber wie wird man den Ballast los? Worauf muss man achten, wenn die Kinder mithelfen? ARAG Experten kennen die Antworten!

Wo entsorgt man was?

Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen (in der Regel bis zu vier Kubikmeter) ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung normalerweise in den Jahresmüllgebühren enthalten. In manchen Kommunen ist die Abholung auch darüber hinaus kostenlos. Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung erfolgt deshalb entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.

Wem gehört der Sperrmüll?

Sie haben am Straßenrand ein verschmähtes Schätzchen entdeckt? Wunderbar! Die meisten Kommunen dulden auch das Durchsehen des Sperrmülls. Es kann im Extremfall aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Mitnehmen von Sperrmüll kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl ausgelegt werden. Denn: Was der Vorbesitzer auf die Straße stellt, kann bereits zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens übergehen.

Second Hand und eBay

Bekleidung, die durch Ihre Frühjahrskontrolle gefallen ist, können Sie einem Secondhandshop anbieten. Sie verkaufen die Kleidung direkt an den Betreiber oder geben sie in Kommission und erhalten den Erlös erst, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag.

Besonders beliebt ist jedoch der Verkauf über Online-Auktionshäuser wie eBay. Als Privatverkäufer können Sie dort sogar die Gewährleistung ausschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden beim privaten Verkauf keine Anwendung. Neben den Auktionsportalen gibt es mittlerweile auch zahlreiche Internetportale, auf denen man Kleidung, Bücher, CDs und alles andere gut Erhaltene zu Geld machen kann.

Wenn Sie der Gesellschaft etwas Gutes tun wollen, können Sie auch eine Kleiderspende in Erwägung ziehen: Dafür stehen zahlreiche Kleiderboxen und gemeinnützige Vereine zur Verfügung!

Lohnt sich eine Reparatur?

Bevor man ein kaputtes Elektrogerät entsorgt, kann man sich überlegen, ob eine Reparatur möglich ist. Wenn das Gerät innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungszeit kaputt geht, ist eine Reparatur unter Umständen kostenlos. Geht das Gerät kurz danach kaputt, könnte man auch hier den Händler ansprechen. Viele zeigen ihren Kunden gegenüber Kulanz und nehmen eine kostenlose Reparatur vor. Sogar wenn dem nicht so ist, bedeutet das nicht unbedingt das Aus für Ihr defektes Gerät. In vielen Städten haben sich Repair-Cafés oder -Kreise etabliert: Hobbytüftler reparieren das Gerät für wenig Geld. Nur eventuelle Ersatzteile müsste man dann in voller Höhe berappen.

Alles zur Kleiderspende

Nach Zahlen von Greenpeace kauft jeder Deutsche ca. 60 neue Kleidungsstücke im Jahr, ungefähr zehn Kilo. Davon werden aber einige nie oder nur kurz getragen. Darf man jedes Kleidungsstück in den Altkleidercontainer werfen? Was mit den Klamotten passiert und welche Regeln dabei gelten, wissen die ARAG Experten.

Altkleidung ist nicht immer alt
Obwohl man nur Kleidung in einem vertretbaren Zustand in die Kleiderbox einwerfen sollte, muss die abgegebene Kleidung keineswegs alt sein! Vor allem seit dem ‚Fast Fashion‘-Trend werden viele Teile nur kurz getragen. Statt wegzuwerfen, lieber spenden! Laut dem gemeinnützigen Dachverband FairWertung werden in Deutschland jedes Jahr mehr als eine Million Tonnen Altkleider abgegeben.

Wem gehören die Kleiderboxen?
Im Gegensatz zu Müllcontainern werden Altkleiderboxen nicht von einer zentralen Behörde oder Firma aufgestellt. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann im Prinzip jeder zu gemeinnützigen oder gewerblichen Zwecken eine Kleiderbox aufstellen. Eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde ist aber unabdingbar. In Deutschland gehören die meisten der ca. 120.000 Container dem Deutschen Roten Kreuz, dem Caritas-Verband, der Diakonie oder sonstigen Hilfsorganisationen. In einigen Städten stellen auch städtische Wirtschaftsbetriebe Kleiderboxen auf.

Unseriöse Sammelstellen
Vorsicht! Stellen Sie vor dem Einwurf sicher, dass es mit rechten Dingen zugeht. Recherchieren Sie den Anbieter: Eine Kleiderbox muss nämlich immer Angaben zum Eigentümer, wie Name und Anschrift, aufweisen. Seriöse Sammelstellen klären außerdem auch über die Hintergründe und die Verwendungszwecke der Organisation auf. Trotz werbender Namen und Piktogramme, die auf Wohltätigkeit verweisen, handelt es sich bei unseriösen Anbietern meist um eine Scheinwohltätigkeit. Generell sind Container mit einem der folgenden Siegel sicher: FairWertung-Label, das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und das bvse-Qualitätssiegel (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.).

Was darf in die Box rein?
Übliche Kleidung, Schuhe, Taschen, Bettwäsche, Tischwäsche, Mützen, Handschuhe, Handtücher, Decken und Kissen, Gürtel, Stofftiere und Gardinen dürfen in die Kleiderbox eingeworfen werden. Wichtig ist, dass die Teile in Tüten verpackt sind und dass Schuhe zusammengebunden sind. Nasse, dreckige und kaputte Kleidung, Unterwäsche und Badehosen sind hingegen nicht erlaubt.

Wie viel wird angenommen?
Man darf so viel einwerfen, wie man will: Es gibt keine festgelegte Obergrenze. Nur wenn der Container voll ist, muss man warten, bis dieser wieder geleert ist.

Was passiert mit meinen Klamotten?
Altkleidung in die Box zu werfen, lohnt sich nachweislich: 2018 wurden nach Zahlen des Verbandes bvse 62 Prozent der eingeworfenen Kleidungsstücke wiederverwendet. 14 Prozent fanden eine neue Rolle als Putzlappen und bei insgesamt 20 Prozent fand eine Wiederverwertung der Bestandteile statt. Nur vier Prozent landeten auf dem Müll.

Alternativen zum Container
Wer seine alten Klamotten auf einem anderen Weg loswerden will, kann direkt Kontakt zu den Hilfsorganisationen aufnehmen. Viele von ihnen betreiben eine Kleiderkammer für Bedürftige oder arbeiten mit Second-Hand-Läden zusammen. Auch Sozialkaufhäuser sind oftmals an Ihren alten Sachen interessiert. In Pandemiezeiten sind solche Stellen aber oftmals geschlossen oder spärlich besetzt. Auch mehrere Kleiderboxen quellen über. Wer seine alten Klamotten zeitnah loswerden möchte, kann sich an einige Internetplattformen wenden. Verkaufen bzw. verschenken kann man die Textilien beispielsweise auf eBay-Kleinanzeigen, Kleiderkorb oder Vinted (ehemals Kleiderkreisel). Auf den Webseiten von der Kleiderstiftung und Packmee gibt es Möglichkeiten, seine Altkleider per Post zu spenden.

Wo finde ich eine Sammelstelle?
Wer nicht auf Anhieb weiß, wo der nächste Container ist, wird online fündig. Der Dachverband FairWertung stellt beispielsweise ein Online-Suchportal zur Verfügung.

Alte Brillen spenden statt wegwerfen

Wenn sich die Sehstärke verändert, muss häufig eine neue Brille angeschafft werden. Die alten Brillen wandern dann meistens in Schubladen, Schränke oder in den Müll. Dabei gibt es weitaus bessere Verwendungsmöglichkeiten für ausgediente Sehhilfen.

Brillen ohne Grenzen
Hier sammeln Gemeinden, Möbelhäuser, Kirchen und viele andere Organisationen und Unternehmen Brillen für Hilfsbedürftige in Krisengebieten. In bis zu 56 Länder werden die gereinigten und vermessenen Brillen verschickt. Gleichzeitig hilft die Organisation Brillen ohne Grenzen vor Ort beim Aufbau kleinerer Optiker-Werkstätten, unterstützt bei der Herstellung von Gläsern für gespendete Gestelle und sorgt so für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Brillen-Sammelbox
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alte Brillen in extra Sammelboxen zu legen. Die können bei Apotheken, Optikern oder auch Schulen und Banken stehen. Eine Liste der deutschlandweit rund 1.600 Boxen hat das gemeinnützige Projekt „Brillen Weltweit“ auf seiner Internetseite zusammengetragen. Hierbei werden einerseits Menschen in der Dritten Welt mit Brillen versorgt, andererseits ist es aber auch ein Integrationsprojekt, bei dem Langzeitarbeitslose wieder ins Arbeitsleben eingebunden werden. Sie reinigen, katalogisieren und versenden die Brillen in bedürftige Länder.

Gut verpackt versenden
Wer seine Brille einer Organisation schicken möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten darauf achten, die Sehhilfe sicher mit Zeitungspapier zu verpacken oder in wattierten Umschlägen zu versenden. Sollte auch Interesse an Etuis bestehen, kann man seine alte Brille gleich darin versenden. Auch ein Brillenpass, sofern vorhanden, ist gern gesehen, da hier die wichtigen Dioptrienwerte festgehalten sind.

Vorsicht beim Putzen, wenn Kinder in der Nähe sind

Beim gemeinsamen Frühjahrsputz am Wochenende sind oft auch die Kinder dabei. Allerdings kommen auch verstärkt Chemikalien wie Putzmittel, Entkalker, Abflussreiniger, Backofen-/Grillreiniger, Essigessenz, Steinreiniger oder Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Diese bunten Flaschen sind für Kinder besonders attraktiv. Bewahren Sie sie in verschließbaren Schränken auf oder so hoch, dass Kleinkinder nicht heranreichen. Achten Sie auf sichere Verschlüsse und füllen Sie Putzmittel wegen der Verwechslungsgefahr niemals in Getränkeflaschen oder Konservengläser um. Auch wenn die Mithilfe Ihrer Kinder im Haushalt ansonsten sicher wünschenswert ist, sollten die lieben Kleinen bei der Nutzung der aggressiven Reiniger besser Abstand halten.

Dokumente und Papierkram: Was kann weg?

Schreibtischschublade oder übervolle Aktenschränke sollten ab und zu gesichtet werden. Oft stellt sich dann die Frage „Kann das weg oder muss ich das aufbewahren?". ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann können Kassenbelege, Rechnungen und Kontoauszüge weg?

Kassenbelege sollte man für die Dauer der Gewährleistungszeit – in der Regel zwei Jahre – aufbewahren. Aber Vorsicht: Möbel, Elektronik oder Schmuck gehört zum versicherten Hausrat. Deren Kassenbelege sollten über die gesamte Gebrauchsdauer aufbewahrt werden. Weg können wirklich alte Rechnungen und Kontoauszüge.

Was sollte besser ins Schließfach?

Oft ist es sinnvoll, von wichtigen Dokumenten Kopien anzufertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren. Um sich für den Fall eines Einbruchs oder Hausbrands abzusichern, sollte man dann für die Originale ein Bankschließfach nutzen. Dort sollte eine Liste mit allen wertvollen Einrichtungsgegenständen hinterlegt werden. Diese Aufstellung hilft der Hausratversicherung im Schadensfall, die Kosten zu beziffern.

Was kann man digitalisieren?

Nur in Papierform aufheben, was unbedingt sein muss und alles andere einscannen ist ein neuer Trend. Wer sich darüber vorher informiert hat und die Dokumente dann fachgerecht in der Cloud ablegt, ist eigentlich auf der sicheren Seite. Das Problem: Gesetzliche Regelungen erfordern zum Beispiel Rentendokumente, Gehaltsnachweise und Versicherungsscheine zusätzlich in Papierform zu archivieren. Da hat man die Arbeit letztendlich zweimal.

Warum muss man Handwerkerrechnungen aufheben?

Leider passiert es immer noch sehr häufig, dass Handwerkerrechnungen entsorgt werden, sobald die Arbeiten zur Zufriedenheit erledigt sind. Viele wissen nicht, dass die Auftraggeber von Handwerkerleistungen an Haus oder Grundstück nach § 14b Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet sind, Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren; bei der Errichtung von Bauwerken sogar fünf Jahre. Diese Bestimmung betrifft seit 2004 alle Empfänger der entsprechenden Leistungen – ob Eigentümer oder Mieter – und damit letztendlich jeden Steuerzahler. Das dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung.

Wie entsorgt man Dokumente und Papiere am besten?

Immer wieder nutzen Betrüger private Informationen für ihre Machenschaften. Deshalb ist stets Vorsicht geboten: Dokumente mit sensiblen Daten wie Kontonummern oder Kreditkartendaten sollten nicht einfach im Papierkorb entsorgt, sondern zuvor geschreddert werden. Im Büro- und Elektrohandel gibt es Aktenvernichter, die für den privaten Haushalt geeignet sind, schon für wenig Geld.

Putzhilfe: Anmeldung als Minijob kann sich lohnen!

Wann es lukrativ ist, die wöchentliche Putzhilfe anzumelden und nicht mehr „schwarz“ zu beschäftigen, rechnen Ihnen unsere Experten vor.

Mietnomaden: Was Sie als Vermieter tun können

Kein Vermieter möchte einen Mietnomaden oder Mietbetrüger in seiner Immobilie haben. Wir sagen Ihnen, was Sie als Vermieter tun können, um auf der sicheren Seite zu sein.

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