22.03.2021

Frühjahrsputz: Das ist für viele mehr als nur gründliches Saubermachen. Da wird entstaubt, geordnet und Platz für Neues geschaffen. Aber wie wird man den Ballast los? Worauf muss man achten, wenn die Kinder mithelfen? ARAG Experten kennen die Antworten!

Wo entsorgt man was?

Eine naheliegende Möglichkeit, nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen, bietet der Sperrmüll. Die örtlichen Entsorgungsbetriebe holen nach vorheriger Anmeldung kleinere haushaltsübliche Mengen (in der Regel bis zu vier Kubikmeter) ab. Bis zu zweimal im Jahr ist die Abholung normalerweise in den Jahresmüllgebühren enthalten. In manchen Kommunen ist die Abholung auch darüber hinaus kostenlos. Gut zu wissen ist außerdem, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zum Sperr-, sondern zum Sondermüll gehören. Die Entsorgung erfolgt deshalb entweder über Deponien und Recyclinghöfe oder über den örtlichen Entsorger.

Wem gehört der Sperrmüll?

Sie haben am Straßenrand ein verschmähtes Schätzchen entdeckt? Wunderbar! Die meisten Kommunen dulden auch das Durchsehen des Sperrmülls. Es kann im Extremfall aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Mitnehmen von Sperrmüll kann sogar als Unterschlagung oder Diebstahl ausgelegt werden. Denn: Was der Vorbesitzer auf die Straße stellt, kann bereits zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens übergehen.

Second Hand und eBay

Bekleidung, die durch Ihre Frühjahrskontrolle gefallen ist, können Sie einem Secondhandshop anbieten. Sie verkaufen die Kleidung direkt an den Betreiber oder geben sie in Kommission und erhalten den Erlös erst, wenn das Kleidungsstück verkauft ist. Rechtlich handelt es sich dabei dann um einen Kommissionsvertrag.

Besonders beliebt ist jedoch der Verkauf über Online-Auktionshäuser wie eBay. Als Privatverkäufer können Sie dort sogar die Gewährleistung ausschließen. Auch die gesetzlichen Widerrufsrechte finden beim privaten Verkauf keine Anwendung. Neben den Auktionsportalen gibt es mittlerweile auch zahlreiche Internetportale, auf denen man Kleidung, Bücher, CDs und alles andere gut Erhaltene zu Geld machen kann.

Wenn Sie der Gesellschaft etwas Gutes tun wollen, können Sie auch eine Kleiderspende in Erwägung ziehen: Dafür stehen zahlreiche Kleiderboxen und gemeinnützige Vereine zur Verfügung!

Lohnt sich eine Reparatur?

Bevor man ein kaputtes Elektrogerät entsorgt, kann man sich überlegen, ob eine Reparatur möglich ist. Wenn das Gerät innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungszeit kaputt geht, ist eine Reparatur unter Umständen kostenlos. Geht das Gerät kurz danach kaputt, könnte man auch hier den Händler ansprechen. Viele zeigen ihren Kunden gegenüber Kulanz und nehmen eine kostenlose Reparatur vor. Sogar wenn dem nicht so ist, bedeutet das nicht unbedingt das Aus für Ihr defektes Gerät. In vielen Städten haben sich Repair-Cafés oder -Kreise etabliert: Hobbytüftler reparieren das Gerät für wenig Geld. Nur eventuelle Ersatzteile müsste man dann in voller Höhe berappen.

Vorsicht beim Putzen, wenn Kinder in der Nähe sind

Beim gemeinsamen Frühjahrsputz am Wochenende sind oft auch die Kinder dabei. Allerdings kommen auch verstärkt Chemikalien wie Putzmittel, Entkalker, Abflussreiniger, Backofen-/Grillreiniger, Essigessenz, Steinreiniger oder Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Diese bunten Flaschen sind für Kinder besonders attraktiv. Bewahren Sie sie in verschließbaren Schränken auf oder so hoch, dass Kleinkinder nicht heranreichen. Achten Sie auf sichere Verschlüsse und füllen Sie Putzmittel wegen der Verwechslungsgefahr niemals in Getränkeflaschen oder Konservengläser um. Auch wenn die Mithilfe Ihrer Kinder im Haushalt ansonsten sicher wünschenswert ist, sollten die lieben Kleinen bei der Nutzung der aggressiven Reiniger besser Abstand halten.

Dokumente und Papierkram: Was kann weg?

Schreibtischschublade oder übervolle Aktenschränke sollten ab und zu gesichtet werden. Oft stellt sich dann die Frage „Kann das weg oder muss ich das aufbewahren?". ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann können Kassenbelege, Rechnungen und Kontoauszüge weg?

Kassenbelege sollte man für die Dauer der Gewährleistungszeit – in der Regel zwei Jahre – aufbewahren. Aber Vorsicht: Möbel, Elektronik oder Schmuck gehört zum versicherten Hausrat. Deren Kassenbelege sollten über die gesamte Gebrauchsdauer aufbewahrt werden. Weg können wirklich alte Rechnungen und Kontoauszüge.

Was sollte besser ins Schließfach?

Oft ist es sinnvoll, von wichtigen Dokumenten Kopien anzufertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren. Um sich für den Fall eines Einbruchs oder Hausbrands abzusichern, sollte man dann für die Originale ein Bankschließfach nutzen. Dort sollte eine Liste mit allen wertvollen Einrichtungsgegenständen hinterlegt werden. Diese Aufstellung hilft der Hausratversicherung im Schadensfall, die Kosten zu beziffern.

Was kann man digitalisieren?

Nur in Papierform aufheben, was unbedingt sein muss und alles andere einscannen ist ein neuer Trend. Wer sich darüber vorher informiert hat und die Dokumente dann fachgerecht in der Cloud ablegt, ist eigentlich auf der sicheren Seite. Das Problem: Gesetzliche Regelungen erfordern zum Beispiel Rentendokumente, Gehaltsnachweise und Versicherungsscheine zusätzlich in Papierform zu archivieren. Da hat man die Arbeit letztendlich zweimal.

Warum muss man Handwerkerrechnungen aufheben?

Leider passiert es immer noch sehr häufig, dass Handwerkerrechnungen entsorgt werden, sobald die Arbeiten zur Zufriedenheit erledigt sind. Viele wissen nicht, dass die Auftraggeber von Handwerkerleistungen an Haus oder Grundstück nach § 14b Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet sind, Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren; bei der Errichtung von Bauwerken sogar fünf Jahre. Diese Bestimmung betrifft seit 2004 alle Empfänger der entsprechenden Leistungen – ob Eigentümer oder Mieter – und damit letztendlich jeden Steuerzahler. Das dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung.

Wie entsorgt man Dokumente und Papiere am besten?

Immer wieder nutzen Betrüger private Informationen für ihre Machenschaften. Deshalb ist stets Vorsicht geboten: Dokumente mit sensiblen Daten wie Kontonummern oder Kreditkartendaten sollten nicht einfach im Papierkorb entsorgt, sondern zuvor geschreddert werden. Im Büro- und Elektrohandel gibt es Aktenvernichter, die für den privaten Haushalt geeignet sind, schon für wenig Geld.

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