Rechtstipps und Urteile
21.05.2012
Marihuana auf dem Balkon
Seit dem 1. Mai gibt es für Deutsche in weiten Teilen der niederländischen Grenzregionen keine Cannabisprodukte mehr zu kaufen. Wer Drogen kaufen will, muss nun in den berühmten Coffee-Shops nachweisen, dass er auch in den Niederlanden wohnt. Deutsche Touristen, die bisher allzu gerne ihren Eigenbedarf an dem berauschenden Kraut in Grenznähe gedeckt haben, müssen jetzt Reisen weit ins Nachbarland z. B. nach Amsterdam in Kauf nehmen.
Die eigene Anzucht der begehrten Pflanzen auf der Terrasse oder dem Balkon ist keine echte Alternative, warnen ARAG Experten. Das erfuhr auch ein 53jähriger Münchner, der auf seinem Balkon Hanf angesät hatte. Vor dem Amtsgericht hat er den unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln unumwunden zugegeben. Sehr geschickt hatte er sich beim Drogenanbau allerdings nicht angestellt. Seine Wohnung liegt im Erdgeschoss und irgendwer muss die Pflanzen gesehen und erkannt haben. Als der Hobbygärtner im Juli 2009 von der Arbeit nach Hause kam, fand er die Wohnung verwüstet vor. Seine Hanf-Pflanzen waren weg, ebenso ein Buch über die Marihuana-Anzucht. An der Balkontür klebte ein Zettel, er habe sich bei der Polizei zu melden. Die Polizei hatte in seiner Abwesenheit die Wohnung durchsucht. Er kam der Aufforderung der Polizei unverzüglich nach und ebenso der Ladung vor Gericht. Er legte sein Geständnis ab, mit dem Ergebnis einer Geldstrafe – 1.800 Euro. Ein Trost – die ausgesprochenen 90 Tagessätze werden nicht in das allgemein zugängliche Führungszeugnis aufgenommen. Die Richterin hielt ihm zugute, dass es sich um eine „weiche Droge“ nur zum Eigenkonsum gehandelt habe. Weniger Glück hatte ein 48jähriger Hausmeister. Ihn verurteilte das Gericht zu zwei Monate Gefängnis – ohne Bewährung, weil er vorbestraft ist.