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17.01.2019

Bei Abwesenheit nicht auf den „Frostwächter“ verlassen

Wer seine eigene oder gemietete Immobilie für das Wochenende oder einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Heizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren.

Das passende Gerichtsurteil

Ein Rentner wollte den Widrigkeiten des deutschen Winters entfliehen und machte sich für sieben Wochen auf nach Mallorca. Die Heizung in seinem Haus hatte er auf die niedrigste Einstellung, den so genannten „Frostwächter“ eingestellt und seine Tochter angewiesen, ein- bis zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Die Anlage hielt den winterlichen Temperaturen jedoch nicht stand, und es traten diverse Schäden u.a. an Rohren und Heizkörpern auf.

Die Gebäudeversicherung meinte, dass häufiger, wenn nicht gar täglich zu überprüfen gewesen wäre, ob das Haus nicht auskühle und verweigerte die Schadensregulierung. Das sahen die Richter des Landgerichts (LG) Bonn genauso: Gerade bei der niedrigen Einstellung „Frostwächter“ müsse bei einer Frostperiode im Fall eines Komplettausfalls der Heizung mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung (LG Bonn, Az.: 10 O 203/06).

Schäden vermeiden

Wasserleitungen sind in den seltensten Fällen sichtbar, sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand und damit aus dem Sichtfeld der Mieter und Eigentümer. Richtig teuer wird es, wenn das Wasser in den Leitungen gefriert und nach dem Auftauen aus den geborstenen Leitungen in die Wohnung fließt. Jedes Jahr kommt es so zu mehr als einer Million Leitungswasserschäden.

Ein Großteil der Schäden könnte durch die richtige Vorbeugung vermieden werden. Der einfachste Tipp ist heizen! Bewohner sollten daher darauf achten, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden. Das Ventil sollte nie vollständig zugedreht werden.

Besonders groß ist die Gefahr für einen Wasserleitungsschaden in Wohnräumen, wenn ein Wintereinbruch nach frühlingshaften Temperaturen noch einmal plötzlich eintritt. Oft passiert dann etwas, wenn die Bewohner im Urlaub sind, oder in Räumen, die man nicht täglich betritt wie z. B. Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Vorrats- oder Abstellräume.

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