Tiny House: Diese rechtlichen Grundlagen sollten Sie kennen
02.03.2020
Sie sind klein bis winzig, mobil, minimalistisch gestaltet, aber äußerst durchdacht eingerichtet. Tiny (englisch für ‚winzig‘) Houses kommen ursprünglich aus Amerika. Durch immer knappere und teurere Wohnräume findet dieses Konzept auch in Deutschland immer mehr Anhänger. ARAG Experten betrachten die rechtliche Grundlage vom Wohnen im Mini-Heim.
Wohnen auf dem Campingplatz
Wenn das Mini-Haus auf einem Campingplatz oder in einem Ferienhausgebiet abgestellt werden soll, kommt es auf die Abstelldauer an, wie man behördlich behandelt wird. In der Regel gilt bei mehr als drei Monaten, dass dann das Baurecht gilt. Ansonsten gelten für Tiny Houses die gleichen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise für Dauercamper, bei denen es auf die Lage des Campingplatzes ankommt.
Liegt der Campingplatz beispielsweise in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen ist, darf dort qua gesetzlicher Definition auch gewohnt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Unterkunft die jeweils geltenden Vorschriften des Bauordnungsrechts bzw. der Camping- und Wochenendplatzverordnung einhält.
Liegt der Platz hingegen in „Sondergebieten, die der Erholung dienen“ (§ 10 Baunutzungsverordnung), ist dauerhaftes Wohnen in der Regel tabu. Nach Einschätzung der ARAG Experten dulden jedoch viele Kommunen das illegale Dauerwohnen. Seit einer auf einer EU-Richtlinie beruhenden Ergänzung des § 12 Baugesetzbuch haben die Kommunen nun zudem die Handhabe, in den bisher als "Erholungssondergebieten" festgesetzten Bereichen auch eine Wohnnutzung zuzulassen. Allerdings kann man nach Auskunft der ARAG Experten in diesem Fall sein Tiny House nicht als Erstwohnsitz anmelden.