Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

27.03.2018

So bequem es auch ist, direkt vor die Haustür fahren zu können, um beispielsweise schwere Einkäufe loszuwerden: Ist diese Zufahrt nicht vertraglich zugesichert, haben Mieter laut Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch darauf.

In einem konkreten Fall hatten Mieter eines Reihenendhauses die Miete um zehn Prozent gemindert, nachdem ihnen die Zufahrt – die eigentlich nur von Rettungsfahrzeugen genutzt werden durfte – durch eine Schranke verwehrt war. Den Sperrbalken hatte die Stadt geschlossen.

Der Vermieter bemühte sich vergebens darum, dass die Schranke wieder geöffnet wurde, die Stadt beharrte auf der ausschließlichen Nutzung als Rettungsweg. Die Mietminderung seiner Mieter wegen der nun gesperrten Zufahrt wollte der Vermieter allerdings nicht hinnehmen.

Er kündigte den Mietvertrag fristlos, als durch die Minderung ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten aufgelaufen war. Zu Recht, wie die ARAG Experten betonen, denn ein Mangel, der eine Mietminderung gerechtfertigt hätte, lag hier nicht vor, da die Zufahrt nicht vertraglich zugesichert worden war (Amtsgericht Reinbek, Az.: 14 C 955/16).

Wir empfehlen Mietern

Mietrechtsschutz

Der Mietrechtsschutz stärkt Ihre Position bei Konflikten mit Vermietern, Nachbarn oder der Hausverwaltung.

Absicherung für die Zukunft oder rückwirkender Schutz? Sie haben die Wahl.

Ihr gutes Recht auf Mietminderung

Undichte Fenster, Schimmelbefall oder Lärmbelästigung – ab wann darf man die Miete mindern? Wie hoch ist der Grad der Mietminderung? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Mietern.

Mieterhöhung: Was ist erlaubt?

Wann darf Ihr Vermieter die Miete erhöhen, welche Regeln muss er dabei beachten und was für Rechte haben Sie in einem solchen Fall? Hier erfahren Sie es!

Mieterrechte bei Eigenbedarfs­kündigung

Wie können Mieter und Vermieter beim Eigenbedarf einen fairen Weg finden? Das sind Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick