Wer Unfrieden stiftet, fliegt aus der Wohnung
30.10.2017
Mieter sind hierzulande recht gut vor der Willkür ihrer Vermieter geschützt. Doch auch sie haben sich an Regeln zu halten und Pflichten zu erfüllen, wie etwa die Miete pünktlich zu bezahlen und sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Wer sich dabei querstellt, muss nach Angaben der ARAG Experten damit rechnen, aus der Wohnung zu fliegen.
In einem konkreten Fall beklagte sich ein Mieter mehrfach und vehement über seine Nachbarn des Mehrparteienhauses. Gleichzeitig behielt er unberechtigt die Miete ein, verweigerte ein vom Vermieter vorgeschlagenes Gespräch zur Konfliktlösung und kam auch sonst seinen Pflichten aus der Hausordnung nicht nach. Der entnervte Vermieter kündigte ihm daraufhin.
Zu Recht, wie die ARAG Experten betonen. Denn durch sein Verhalten störte er nicht nur den Hausfrieden unter den Hausbewohnern. Vor allem verletzte er seine vertraglichen Pflichten mehr als nur unerheblich, was eine ordentliche Kündigung rechtfertigt (Amtsgericht Augsburg, Az.: 25 C 974/16).