Brunnenlärm ist zumutbar
13.09.2017
Seit 1992 wohnt das Ehepaar am Marienplatz in Ravensburg. 2014 beschwerte es sich erstmals über das Plätschern eines Brunnens auf dem Platz. Gesundheitsbeeinträchtigungen waren nicht ersichtlich. Ein immissionsschutzrechtliches Sachverständigengutachten stellte fest, dass sich die Geräusche im zulässigen Rahmen bewegen.
Unabhängig hiervon weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es sich bei Brunnengeräuschen um herkömmliche und sozial adäquate und deswegen zumutbare Geräuschimmissionen handelt. Zum einen werde das Geräusch von plätscherndem und fallendem Wasser als Naturgeräusch im Allgemeinen eher als angenehm empfunden. Zum anderen werten Brunnen das Stadtbild auf, da sie als Treffpunkt dienen, zum Verweilen und im Sommer auch zur Abkühlung einladen. Damit tragen sie zur Steigerung der Lebensqualität innenstädtischer Bereiche wesentlich bei (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1878/16).
Brunnengeräusche sind herkömmliche und sozial adäquate und deswegen zumutbare Geräuschimmissionen.