Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

23.06.2017

Hausverbot für Briefträger

Auch wenn wir alle am liebsten auf Rechnungen und Mahnungen verzichten würden: ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, einem Postboten den Zutritt zum Grundstück zu verwehren, um unangenehme Nachrichten gar nicht erst zu erhalten. Im Gegenteil: Ein lizensiertes Postunternehmen ist durch das Postgesetz sogar verpflichtet, amtliche Post zuzustellen.

In einem konkreten Fall erteilte ein Grundstückseigentümer der Postzustellerin Hausverbot. Nachdem dies durch die fleißige Postbotin ignoriert wurde, forderte er von dem Zustellunternehmen eine Unterlassungserklärung. Als auch dies ignoriert wurde, verklagte er das Unternehmen, denn er sah durch diese Ignoranz sein Eigentumsrecht verletzt.

Doch nach Angaben der ARAG Experten kann eine Briefzustellung das Eigentum unmöglich beeinträchtigen. Daher verdient der Wunsch, keine unangenehme Post erhalten zu wollen, keinen gerichtlichen Schutz. Die Pflicht des Postunternehmens hingegen muss geschützt werden. Daher war die Klage auch unwirksam (Landgericht Köln, Az.: 9 S 123/13).

 

Gut zu wissen

 

Werbeflut im Briefkasten: Was Sie tun können

Der Briefkasten quillt über vor lauter überflüssigem, bunt bedrucktem Papier. Werbebriefe, Broschüren, Reklame und natürlich nicht zu vergessen – die aktuelle Speisekarte vom Pizza-Service! Muss das sein? Kann man sich dagegen wehren? ARAG Experten kennen die Rechtslage.

Einschreiben: Wenn es wirklich wichtig ist!

Wie Sie bei wichtigen Schreiben Rechtssicherheit erlangen, erklärt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick