Makler: Doppeltätigkeit für Mieter und Vermieter ist nicht erlaubt
12.05.2017
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Makler, die gleichzeitig für Mieter und Vermieter tätig werden, ihren Provisionsanspruch verlieren. Denn eine solche Doppeltätigkeit ist nicht erlaubt.
In einem konkreten Fall wollte eine Maklerin auf beiden Seiten mitmischen und dadurch doppelt abkassieren: Doch nachdem sie einen neuen Mieter vermitteln konnte, flog die Sache auf. Daraufhin weigerte sich der Mieter, die Provision zu zahlen. Die Klage der Maklerin vor Gericht hatte jedoch keinen Erfolg und sie schaute in die Röhre, denn hier lag nach Auskunft der ARAG Experten eine vertragswidrige Interessenkollision durch Doppeltätigkeit vor (Amtsgericht Wiesbaden, Az.: 91 C 2307/16).