
Rechtstipps und Urteile
Rund um die Themen Heim und Garten
12.02.2016
Wer ersetzt defekte Elektrogeräte in der Mietwohnung?
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, defekte Elektrogeräte einer Einbauküche zu ersetzen, wenn die Küche laut Vertrag zur Mietwohnung gehört. Immerhin sind sie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung verantwortlich. Einschränkend weisen ARAG Experten allerdings darauf hin, dass Vermieter nur dann für Ersatz sorgen müssen, wenn die Geräte im Rahmen des üblichen Gebrauchs den Dienst versagen. Hat der Mieter Geräte nachweislich unsachgemäß behandelt oder gar mutwillig beschädigt, muss er die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Mieter auch für den Schaden aufkommen, wenn er die Einbauküche selbst gekauft oder vom Vormieter übernommen hat und sie somit kein Bestandteil des Mietvertrages ist.