Dauercamping: Das sollten Sie wissen
Immer mehr Deutsche leben dauerhaft auf dem Campingplatz. Aber darf man das einfach so? Und welche Kosten fallen dafür an? Worauf muss man im Winter achten?
14.11.2023 • 5 min Lesezeit
Wie geht Dauercamping?
Sich einfach über einen unbestimmten Zeitraum irgendwo in die Natur zu stellen, ist keine gute Idee, denn das ist in Deutschland – unabhängig vom Zeitraum – in der Regel verboten. Meist mietet ein Dauercamper auf einem Campingplatz einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen wie etwa Brötchenservice, TV- und Internetanschluss oder ganzjährig geöffnete Sanitäranlagen für einen längeren Zeitraum an. In der Regel für mindestens ein Jahr, aber es gibt auch langjährige Mietverhältnisse. Einige Campingplätze bieten für langfristige Vermietungen sogar besondere Komfortplätze und eigene Postfächer an.
Die Ausprägungen des Dauercampens sind allerdings sehr unterschiedlich. Die einen verbringen den Großteil des Jahres im dauerhaft aufgestellten, fahruntüchtigen Wohnwagen oder Wohnmobil mit festen An-, Vor- und Überbauten. Natürlich mit eingezäuntem Vorgarten und Gartenzwerg. Andere sogenannte Reisecamper mieten einen Stellplatz nur deswegen dauerhaft, weil sie ohnehin außerhalb der Urlaubszeit einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug benötigen. So kann dieses dann auch an Wochenenden wie ein Ferienhaus genutzt werden. Dauercampen hat für viele den Vorteil, dass sowohl Ziel als auch Route bekannt sind. So wird besonders mit Kindern das Reisen entspannter.
Ist Dauercamping legal?
Ob man sich dauerhaft auf einem Campingplatz häuslich einrichten darf, ist nicht pauschal zu beantworten. Abhängig ist dies sowohl von bauplanungsrechtlichen als auch von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die sind Ländersache.
Grundsätzlich ist aber die Lage des Campingplatzes ausschlaggebend für dauerhaftes Wohnen. Liegt der Platz beispielsweise in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen ist, darf dort qua gesetzlicher Definition auch gewohnt werden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Unterkunft die jeweils geltenden Vorschriften des Bauordnungsrechts bzw. der Camping- und Wochenendplatzverordnung einhält.
Liegt der Platz hingegen in „Sondergebieten, die der Erholung dienen“ (§ 10 Baunutzungsverordnung), ist dauerhaftes Wohnen in der Regel tabu. Jedoch dulden viele Kommunen das illegale Dauerwohnen. Seit einer auf einer EU-Richtlinie beruhenden Ergänzung des § 12 Baugesetzbuch im Jahr 2017 haben die Kommunen nun zudem die Handhabe, in den bisher als "Erholungssondergebieten" festgesetzten Bereichen auch eine Wohnnutzung zuzulassen.
Wohnen auf dem Campingplatz
Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 300.000 Menschen in Deutschland vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz leben. Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet, dafür ist allerdings die Erlaubnis des Platzbetreibers erforderlich.
Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist: Nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts kann jeder seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mitunter mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstößt das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, wenn die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen verstoßen die kleinen Parzellen der Bewohner oft gegen geltende Brandschutzbestimmungen. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise in Paragraf 5 Absatz 1: „Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen“. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten sind diese Brandschutzstreifen und somit eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. Achten Sie daher unbedingt auf Dauercamping-Arealen auf die Einhaltung der Brandschutzbedingungen.
Ist Wildcampen erlaubt?
Wer über Wildcampen nachdenkt, sollte sich gut informieren, wo dies möglich ist. In Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern ist das Campen außerhalb von Stellplätzen in der Regel tabu. Hierzulande wird nur ein Auge zugedrückt, wenn während der Reise eine längere Pause eingelegt wird, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und es darf nicht der Anschein des Wohnens erweckt werden, also Campingmobiliar etc. muss verstaut bleiben. Dabei darf das Wohnmobil aber nicht länger als zehn Stunden im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. In Skandinavien oder beispielsweise im Baltikum ist es hingegen in der Regel erlaubt, sich an Straßenränder oder auf öffentliche Parkplätze zu stellen, allerdings ist Wildcamping manchmal nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Benötigt man eine Kfz-Haftpflichtversicherung trotz Dauercamping?
Auch wenn es beim Dauercampen in der Regel nicht ums Reisen geht: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei Wohnmobilen, die nur ab und zu bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die man selbst bei einem Unfall bei anderen verursacht. Wer auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko hängt davon ab, welchen Umfang an Schäden man versichern möchte.
Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, beispielsweise durch Diebstahl, Unwetter, aber auch durch Brand, Glasbruch oder Wild. Fahrzeughalter müssen mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen.
Die Vollkasko zahlt im Prinzip bei denselben Schäden, leistet zusätzlich aber auch bei Vandalismus – leider ein Phänomen, was bei Campingfahrzeugen nicht selten vorkommt, vor allem wenn sie nachlässig gesichert sind. Darüber hinaus übernimmt eine Vollkasko die Schäden am Wohnmobil, die der Fahrer bei einem Unfall verursacht hat. Wählen Sie einen Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit voll absichert, damit auch unbedachte Schäden, wie etwa bei einer zu geringen Durchfahrtshöhe in einem Tunnel, abgesichert sind.
Sollten Dauercamper ihr Fahrzeug abmelden?
Ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Sofern ein Fahrzeug dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt wird und nur noch als Ferienunterkunft genutzt wird, kann es abgemeldet werden. Damit entfallen sowohl TÜV-Pflicht als auch Kfz-Steuer. Allerdings akzeptieren manche Campingplätze nur angemeldete Wohnanhänger oder Camper. Bleiben die "vier Campingwände" angemeldet, müssen sie regelmäßig zum TÜV und sollten so auf der Parzelle geparkt werden, dass sie angekuppelt und bewegt werden können.
Was kostet Dauercampen?
Je nach Größe, Lage und Infrastruktur des Campingplatzes variieren die Kosten für eine Parzelle enorm. Neben einer Grundpacht können Pro-Kopf-Kosten, Kosten für Wasser, Strom, WLAN, Abwasser, Gas, etc. anfallen. So können jährlich ganz leicht 1.500 Euro und mehr fürs Dauercamping zusammenkommen. Verglichen mit einer Wohnungsmiete zwar immer noch wenig, aber auch diese Summe gilt es zu stemmen.
Hinzu kommt die Investition in ein mobiles Heim: Ob Wohnwagen oder Wohnmobil – wer das ganze Jahr über auf dem Campingplatz leben will, sollte an den mobilen vier Wänden nicht sparen, um auch im Winter die Freude am Camping nicht zu verlieren.
Wintercamping – Gut vorbereitet ins kalte Vergnügen
Im Winter ist die Auswahl an Campingplätzen stark begrenzt, weil viele Betreiber in der kalten Jahreszeit schließen. Gleichzeitig nimmt die Beliebtheit vom Wintercamping zu, sodass es bei der Verfügbarkeit von Stellplätzen eng werden kann. Möchten Sie auch im Winter campen, kümmern Sie sich frühzeitig darum, ob Ihr Platz auch in der kalten Jahreszeit in Betrieb ist. Falls nicht, nehmen Sie sich genug Zeit für die Auswahl eines passenden Wintercampingplatzes.
Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:
- Der Platz sollte möglichst über beheizte Sanitäranlagen verfügen und – wenn Wintercamper auch Skifahren wollen, Trockenräume für die Skiausrüstung anbieten, sodass die nasse Kleidung keinen wertvollen Platz im Wohnmobil wegnimmt.• Der Platz sollte möglichst über beheizte Sanitäranlagen verfügen und – wenn Wintercamper auch Skifahren wollen, Trockenräume für die Skiausrüstung anbieten, sodass die nasse Kleidung keinen wertvollen Platz im Wohnmobil wegnimmt.
- Für die Dinge des täglichen Lebens ist ein gut erreichbarer Supermarkt wichtig. Idealerweise hat der Campingshop ganzjährig geöffnet, so dass man vor allem bei extremem Winterwetter das Fahrzeug nicht bewegen muss.
- Da der Gasverbrauch im Winter natürlich höher ist als im Sommer, raten Experten zu einer Platzwahl, auf der ein Gasflaschen-Tausch angeboten wird. Falls es keinen Nachschub auf dem Campingplatz gibt, sollte der nächste Gasflaschen-Anbieter ebenfalls am besten nicht allzu weit entfernt sein.
- Wer einen winterlichen Stellplatz ergattert hat, sollte darauf achten, dass der Untergrund fest und eben ist. Zudem sollte er gut geräumt sein. Ist der Boden nämlich von Eis und Schnee bedeckt, könnte das Gefährt bei Tauwetter kippen.
- Wichtig beim Wintercampen ist ein fester Außenstromanschluss, da man in dieser Jahreszeit mehr Zeit im Fahrzeug verbringt und deutlich mehr Strom für Licht, Kühlschrank und Co. benötigt. Stromkabel sollten frostsicher sein und so verlegt, dass sie beim Schneeräumen nicht beschädigt werden können. Durch die steigende Nachfrage an sanften Tourismusangeboten gibt es auch immer mehr nachhaltige Campingplätze, die u. a. auf saubere Energie setzen.
Das Wohnmobil auch im Winter nutzen
Dauercamping im Winter kann eine schöne Erfahrung sein, doch es erfordert auch einiges an Vorbereitung. Das Wohnmobil auch dann zu nutzen, wenn es draußen kalt, nass und glatt ist, kann unter Einhaltung von einigen Maßnahmen trotzdem ein tolles Erlebnis werden.
Winterreifen sind wichtig
Fahren Sie im Winter niemals ohne Winterreifen. Für Zugfahrzeuge und Wohnmobile sind sie sogar zwingend notwendig, für Wohnwagen hingegen herrscht – zumindest in Deutschland – keine Winterreifenpflicht. Die empfohlene Profiltiefe liegt bei vier bis fünf Millimetern (mm), in Österreich ist sogar eine Mindestprofiltiefe von vier mm gesetzlich vorgeschrieben.
Schneeketten sollten mit
Schneeketten sollten bei der winterlichen Grundausstattung eines Wintercaravans nicht fehlen. Deren Handhabung sollten Fahrer vorher allerdings üben, dann sitzen die Handgriffe, wenn die Ketten bei winterlicher Kälte aufgezogen werden müssen. Bei Fahrzeugen mit Heckantrieb gehören die Schneeketten nach hinten, bei Frontantrieblern und Allradfahrzeugen müssen sie vorne montiert werden.
Nützliche Begleiter
Hilfreiche Begleiter beim Wintercamping können auch Handschuhe, eine Isomatte und eine helle Taschen- oder Stirnlampe sein, ebenso wie Sand, eine Schaufel und ein Spaten, um sich bei starkem Schneefall auch aus brisanten Lagen befreien zu können.
Wasser marsch!
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt riskieren Wintercamper eingefrorene Wasserleitungen oder gar Frostschäden an Wassertank und Boiler. Daher sollte die Heizung auf niedriger Stufe durchlaufen, selbst, wenn sich niemand im Fahrzeug aufhält. Zudem verhindert eine konstante Temperatur im Fahrzeug, dass sich der sogenannte Frostwächter öffnet und das Wasser automatisch ablaufen lässt, wenn es kälter als vier Grad wird. Das kälteempfindliche Sicherheitsventil sorgt so dafür, dass die Wasseranlage nicht einfriert.
Damit der Abwassertank nicht einfriert, ist es ratsam, entweder etwas Salz oder Frostschutzmittel einzufüllen. Ist der Abwassertank nicht isoliert, kann man den Abwasserhahn geöffnet lassen, stellt einen Eimer darunter und sammelt dort das Abwasser.
Die Heizung – der beste Freund beim Wintercamping
Gerade beim Campen in der kalten Jahreszeit entscheidet die Heizung über Top oder Flop des winterlichen Abenteuers. Damit es auch bei Tiefsttemperaturen keine Vereisungsprobleme gibt, ist beim Heizen der Einsatz von Flüssiggas aus Propan und Butan empfehlenswert, das immer gasförmig bleibt. Camper sollten immer zwei Flaschen Gas dabeihaben, mit denen man etwa eine knappe Woche auskommt. Ansonsten riskieren sie eingefrorene Wasserleitungen, eine kalte Dusche oder eine ausgefallene Heizung. Moderne Fahrzeuge verfügen meist sogar über ein Zweiflaschensystem mit Umschaltautomatik von leerer auf volle Gasflasche. Das erspart den Urlaubern nächtliches Gasflaschenwechseln bei bitterer Kälte, denn eins ist klar: Das Gas geht meistens im unpassendsten Moment zur Neige.
Im Wohnmobil oder Wohnwagen gibt es einige Be- und Entlüftungsöffnungen, die für Luftzirkulation sorgen. Und die ist gerade beim Heizen mit Gas enorm wichtig. Daher sollten Sie darauf achten, dass diese Öffnungen nicht zugestellt oder blockiert werden. Auch die Dachluke sollte über Nacht einen Spalt geöffnet bleiben, damit sich die Luft nicht staut. Wie zu Hause sollten Wintercamper regelmäßig stoßlüften, vor allem, wenn feuchte Skikleidung im Fahrzeug trocknet.
Ein Vorzelt bietet viele Vorteile
Wer auch im Winter ein Vorzelt dabei hat, muss sich um kalte Getränke und gekühlte Lebensmittel keine Gedanken mehr machen. Hier sind spezielle Wintervorzelte empfehlenswert, die robuster sind und durch ein deutlich steileres Dach auch unter leichter Schneelast nicht zusammenbrechen. In der Regel sind sie etwas kleiner als ihre sommerlichen Kollegen, da sie eher als Klimaschleuse und als Abstellraum für sperrige Skiausrüstung dienen. Für den Aufbau des Vorzeltes sollten Camper Hammer und Zange dabeihaben, um die Heringe damit in den Boden schlagen und anschließend wieder herausziehen zu können.
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