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20.09.2016

Wenn die Familienkasse zuviel gezahltes Kindergeld zurückfordert, müssen nach Auskunft von ARAG Experten immer die Eltern diese Zahlung leisten. Auch wenn nachweislich das Kind das Kindergeld direkt kassiert hat. In einem konkreten Fall hatte eine Mutter die Familienkasse gebeten, ihrer Tochter das Kindergeld direkt zu überweisen. Sie hatte schon länger keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Bis zum Ausbildungsende zahlte die Familienkasse pünktlich. Was das Amt nicht wusste: Der Ausbildungsvertrag der Tochter wurde frühzeitig beendet. Daraufhin forderte die Kasse die überzahlten Beträge von der Mutter zurück. Die Tatsache, dass nicht sie, sondern ihre Tochter das Geld bekommen hatte, war für diesen Fall unerheblich. Ebenso der Umstand, dass es keinen Kontakt zwischen Mutter und Tochter gab. Für Rückzahlungen ist immer der Kindergeldberechtigte, also hier die Mutter, verantwortlich (Bundesfinanzhof, Az.: III R 29/15).

Für Rückzahlungen ist immer der Kindergeldberechtigte verantwortlich.

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