Rechtstipps und Gerichtsurteile
Rund um die Themen Ehe und Familie
28.03.2014
Eine saubere Scheidung – geht das?
Bin ich finanziell abgesichert? Was verdient mein Mann überhaupt? Habe ich Zugriff auf seine Steuerunterlagen? Eine Trennung bedeutet immer Ärger, Schwierigkeiten, emotionale Tiefs und viel Bürokratie. Und nach wie vor sind es zumeist Frauen, die nach einer Scheidung in finanzielle Schieflage geraten, weil sie weniger oder als Hausfrauen gar kein eigenes Einkommen haben. Welche Modelle einer Eheführung für wen geeignet sind, erklären die ARAG Experten.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Haben die Partner vertraglich keine andere Regelung getroffen, bilden sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Dabei behält jeder Partner das, was ihm auch schon vor der Ehe gehörte. Bringt ein Partner beispielsweise eine Eigentumswohnung mit in die Ehe, bleibt er während und nach der Ehe der alleinige Eigentümer. Alles, was nach dem Tag der Eheschließung erwirtschaftet wird, gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen. Derjenige, der mehr erwirtschaftet, muss also einen Teil abgeben: den Zugewinnausgleich. Dieser wird in der Regel als Summe ausgezahlt und ist steuerfrei. Wird diese Ehe tragischerweise den Tod eines Partners beendet, erhält der noch lebende Partner ein Viertel des Vermögens steuerfrei als Zugewinn.
Eine Sonderform hierbei ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ehepaare können bestimmte Teile des Vermögens vom Zugewinn vertraglich ausschließen. Dies findet beispielsweise Anwendung, wenn Betriebsvermögen nach einer Trennung nicht aufgesplittet werden oder Erbschaften vom nicht erbberechtigten Partner unangetastet bleiben sollen.
Was bedeutet Gütertrennung?
Auch wenn sie auf den ersten Blick als Garant für eine unkomplizierte Scheidung ohne lästige Rechnerei daherkommt, warnen die ARAG Experten vor den Tücken, die auch die Gütertrennung bereit hält: Zunächst einmal behält auch hier jeder das, was ihm ohnehin gehört. Und das, was er im Laufe der Ehe erwirtschaftet. Ein Zugewinnausgleich muss nicht gezahlt werden. Diese Form der Eheführung wird dann gewählt, wenn z. B. beide Partner vermögend sind oder sie ein Unternehmen führen, dessen Betriebsvermögen im Scheidungsfall nicht aufgelöst werden soll. Oft sind bei diesem Modell einmalige Abfindungssummen an den finanziell schlechter gestellten Partner vertraglich festgelegt. Dabei raten die ARAG Experten jedoch zur Vorsicht: Selbst wenn eine sechsstellige Summe zunächst gut klingt, ist sie oft nach wenigen Jahren verbraucht. Ein Weg in die Altersarmut ist dann meist vorprogrammiert, wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht gelingt. Ein Tipp der ARAG Experten: Der erwerbstätige Partner sollte von Anfang an die Altersvorsorge des anderen ergänzen. Eine weitere Tücke zum Schluss: Trennt hier der Tod beide Partner, erhält der überlebende Ehegatte seinen Anteil am Nachlass als Erbe und muss die komplette Summe, abzüglich der Freibeträge, voll versteuern.
Worin liegt der Unterschied zur Gütergemeinschaft?
Hierbei werden die Güter beider Partner bei einer Trennung zusammengelegt und hälftig geteilt, unabhängig davon, wer was mit in die Ehe gebracht hat. Etwaige Ausgleichszahlungen, Vorsorge- und Rentenansprüche sind frei verhandelbar. Kein Wunder also, dass die Gütergemeinschaft zu den eher selten geführten Ehemodellen gehört.
Sichern Unterhaltszahlungen den schwächeren Partner ab?
Grundsätzlich ja, wenngleich sehr begrenzt, so die ARAG Experten. Dabei verweisen sie auf die Unterhaltsreform, die seit 2008 in Kraft ist. Demnach muss Unterhalt an den geschiedenen Partner nur noch bis zum dritten (früher achten) Lebensjahr des jüngsten Kindes gezahlt werden. Danach müssen die Partner, die sich bislang um Kinder und Haushalt gekümmert haben, wieder arbeiten gehen oder sich zumindest um einen Teilzeitjob bemühen.