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Dürfen Besitzer eines ‚normalen‘ Führerscheins einen Pferdeanhänger ziehen? Diese oft gestellte Frage beantworten die ARAG Experten: Grundsätzlich kommt es hierbei nicht darauf an, ob der Hänger leer oder mit Pferden besetzt ist, sondern es ist vielmehr eine Frage des zulässigen Gesamtgewichts.

Mit einem Führerschein der Klasse B darf mit Anhänger gefahren werden. Vorausgesetzt, sein zulässiges Gesamtgewicht liegt nicht über 750 Kilogramm. Ferner darf mit Anhängern über 750 Kilogramm gefahren werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht (also Fahrzeug und Hänger gemeinsam) 3.500 kg nicht überschreitet, erklären ARAG Experten. In der Regel bringt ein mit einem Pferd beladener Hänger jedoch deutlich mehr Gewicht auf die Waage.

Durch die Neuregelungen der Führerscheinklassen Anfang 2013 ist es nun jedoch möglich, sich nach einer entsprechenden theoretischen und praktischen Fahrschulung ohne Prüfung die Schlüsselzahl 96 eintragen zu lassen. Hiermit darf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem raten die ARAG Experten allerdings zur Führerscheinklasse BE, bei der das zulässige Gesamtgewicht allein des Anhängers bis zu 3.500 kg betragen darf. Dies reicht in der Regel auch für den Transport von zwei Pferden aus.

 
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