Rechtstipps und Urteile
18.09.2013
Versicherung zahlt für Reifenplatzer
Platzt ein Reifen wegen einer auf der Fahrbahn liegenden Schraube, so ist ein Vollkaskoversicherer zur Leistung verpflichtet. In dem konkreten Fall war der Kläger mit seinem PKW unterwegs, als plötzlich der hintere rechte Reifen platzte. Das verursachte an der Karosserie des Autos Schäden in Höhe von mehr als 6.000 Euro. Diesen Schaden machte der Kläger gegenüber seinem Vollkaskoversicherer geltend. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Reifen wegen eines größeren in ihn eingefahrenen Fremdkörpers (Schraube oder Bolzen) geplatzt war. Der Versicherer lehnte mit der Begründung ab, dass es sich um einen typischen Betriebsschaden handele, der nicht Gegenstand einer Vollkaskoversicherung sei. Vor Gericht unterlag die Versicherung. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei einem durch einen von außen eingedrungenen Fremdkörper verursachten Reifenplatzer um einen Unfall und nicht um einen Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs, erläutern ARAG Experten. Der Versicherer musste den Fahrzeugschaden abzüglich Selbstbeteiligung bezahlen (LG Karlsruhe, Az.: 9 O 95/12).