Rechtstipps und Urteile
20.02.2013
Bauzaun nicht gesichert
Allein schon das Umfallen eines Bauzauns begründet laut ARAG den Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung der Baustelle. In dem konkreten Fall fuhr ein Autofahrer im November 2010 mit seinem Pkw an einer Baustelle vorbei, die durch einen 20 Meter langen Bauzaun abgesichert war. Dieser stürzte plötzlich auf die Fahrbahn und beschädigte das Auto. Den entstanden Schaden wollte Pkw-Besitzer von der Baufirma ersetzt bekommen. Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Baufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, da der Zaun nicht richtig gesichert war. Allein durch das Umfallen des Zaunes besteht bereits ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen – auch Windböen – standhalten, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 244 C 23760/11).