Rechtstipps und Urteile
28.06.2012
Mit Dachbox in den Urlaub
Die Sommerferien stehen vor der Tür und Sie planen, Ihr Urlaubsziel mit dem eigenen Auto anzusteuern? Dann haben Sie sich – gerade wenn Sie als Familie reisen – sicher auch schon die Frage gestellt: Wie bekomme ich die Strandsachen, die Sportausrüstung, das Spielzeug und alles, was man sonst noch so mitnehmen muss, bloß in den Kofferraum? Wenn zusätzlicher Stauraum für die Urlaubsreise benötigt wird, bietet sich eine Dachbox an. Sie kann auf dem Fahrzeugdach montiert werden und nimmt eine Menge Dinge auf, die Sie sonst vielleicht schweren Herzens zu Hause lassen müssten. ARAG Experten sagen, was Sie unbedingt beachten sollten.
Dachbox zu vermieten
Wer nicht gleich eine Dachbox kaufen möchte oder sich auch einfach die Montage nicht zutraut, der findet sicherlich in der näheren Umgebung einen Betrieb, der Dachboxen vermietet. Bei vielen Autohäusern und Autovermietungen ist das inzwischen fester Bestandteil des Angebots. Allerdings sollte man sich vorher gut überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt, eine Dachbox zu mieten. Denn je nach Mietpreis und -dauer kann der Kauf einer gebrauchten Box mitunter günstiger sein. Das gilt vor allem dann, wenn schon jetzt klar ist, dass auch im nächsten Urlaub eine Dachbox benötigt wird. Außerdem sollte bei der Anmietung der Dachbox immer ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters geworfen werden. Auch wenn die Dachbox faktisch vom Vermieter montiert wird, schließen nämlich viele Vermieter ihre Haftung für eventuelle Schäden aus und verweisen darauf, dass sie nur Hilfestellung bei der Montage leisten. Ob die jeweilige Klausel aber auch tatsächlich Bestand hat, ist eine Frage, die man im Streitfall vom Anwalt klären lassen sollte.
Maximale Dachlast – Bedienungsanleitung lesen
Egal, ob die Dachbox zunächst gemietet oder gleich gekauft wurde: Bei der Beladung sollte das Gepäck in der Box gleichmäßig verteilt und außerdem auf die zulässige Dachlast geachtet werden. Welche Dachlast bei Ihrem Auto maximal erlaubt ist, ergibt sich nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein), sondern in der Regel aus der Bedienungsanleitung Ihres Pkw. Wer dort nichts findet, kann direkt beim Hersteller nachfragen. Um das Gesamtgewicht der Dachlast zu berechnen, addieren Sie das Gewicht des Grundträgers, der Dachbox und des dort untergebrachten Gepäcks. Sehr schwere Gegenstände sollten übrigens besser unten im Kofferraum verstaut werden. Es empfiehlt sich auch, das vordere Ende der Dachbox z.B. mit einer Decke auszupolstern, damit die Box nicht beschädigt wird, wenn Sie doch einmal abrupt bremsen müssen und das Gepäck nach vorne rutscht.
Höchstgeschwindigkeit mit Dachbox
Für die Fahrt mit der Dachbox gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Manche Hersteller geben in ihren Bedienungsanleitungen Geschwindigkeitsempfehlungen. Weil sich durch das zusätzliche Gewicht auf dem Dach aber das Lenk- und Bremsverhalten des Autos deutlich verändert, empfehlen die ARAG Experten, mit einer Dachbox nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Das wird Ihnen auch Ihr Portemonnaie danken, denn durch die Dachbox steigt auch der Spritverbrauch spürbar an.