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25.06.2013

Gesetzlicher Unfallschutz auch bei Alkoholisierung

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn bei einem solchen Unfall Alkohol im Spiel war. In dem verhandelten tragischen Fall starb der Versicherte durch einen Verkehrsunfall auf dem Heimweg von der Arbeit. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,93 Promille. Die in Anspruch genommene Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall mit der Begründung, der Alkohol sei die wesentliche Unfallursache gewesen. Das aufgerufene Gericht stellte klar, dass der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz nicht deshalb entfallen sei, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss fuhr.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Alkoholisierung als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist. Bei einer BAK von unter 1,1 Promille komme eine relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, was aber voraussetzt, dass zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit belegen, ergänzen ARAG Experten. Dieser Nachweis wurde im konkreten Fall nicht erbracht (LSG Bayern, Az.: L 2 U 566/10).

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